Zahlen per Social Media – was sagt die BaFin dazu?
Geschäftsmodelle für P2P-Zahlungen können sich nicht darauf stützen, als bloßer Zahlungsauslösedienst der Erlaubnispflicht zu entkommen. Die Erlaubnispflicht besteht allerdings nicht, wenn sich das Start-up auf IT und Marketing beschränkt und mit einem lizenzierten Institut kooperiert.