Gastbeitrag von Bettina Clefsen

Wie man einen rechtssicheren Start-up-Namen findet

Jedes Kind braucht einen Namen - auch Start-ups. Eine grundlegende Entscheidung, die am Anfang des Namensfindungsprojektes getroffen werden sollte, ist die, ob der gewählte Name auch als Marke schutzfähig sein soll. Hier gibt es Tipps für einen rechtssicheren Start-up-Namen.
Wie man einen rechtssicheren Start-up-Namen findet
Mittwoch, 1. April 2015VonTeam

Ein guter Name aus Marketingsicht ist nicht unbedingt auch in rechtlicher Hinsicht ein guter Name. Es ist sinnvoll, rechtzeitig einen Markenanwalt in den Namensfindungsprozess einzubinden. Dies spart Besprechungen und Kopfzerbrechen zu Namen, die am Ende aus rechtlicher Sicht nicht möglich sind.

Beschreibender Name oder „Marke“?

Eine grundlegende Entscheidung, die am Anfang des Namensfindungsprojektes getroffen werden sollte, ist die, ob der gewählte Name auch als Marke schutzfähig sein soll.

Ein Schutz des Namens als Marke erfordert unter anderem, dass der gewählte Name nicht beschreibend für die unter diesem Namen anzubietenden Waren und Dienstleistungen ist. Er muss vielmehr unterscheidungskräftig sein. Dies bedeutet, dass der Name geeignet sein muss, die hierunter vertriebene Ware/Dienstleistung, von denen anderer Unternehmen abzugrenzen.

Es kann Gründe und Branchengewohnheiten geben, welche die Wahl eines beschreibenden Namens vorzugswürdig machen. In diesem Fall kann aber kein Markenrecht begründet werden und es muss in Kauf genommen werden, dass Dritte den identischen Namen oder ähnliche Namen auch benutzen können, ohne dass man hiergegen rechtlich vorgehen könnte.

Entscheidet man sich für einen nicht beschreibenden und unterscheidungskräftigen Namen, so kann der Name als Marke eingetragen werden, sofern auch keine sonstigen Eintragungshindernisse bestehen. Folge des Markenschutzes ist, dass der Markeninhaber andere von der Nutzung identischer oder ähnlicher Zeichen für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen ausschließen kann.

Eine vorherige Recherche sollte in jedem Fall erfolgen

In jedem Fall sollte spätestens vor Aufnahme der Benutzung eine Recherche nach Rechten erfolgen, die der Benutzung oder Registrierung als Marke womöglich entgegenstehen könnten. Solche Rechte können sein: Markenrechte, Firmennamensrechte, sonstige Kennzeichenrechte kraft Benutzung wie zum Beispiel Titelrechte oder Kennzeichenrechte aus der Benutzung von Internetdomains. Derartige Recherchen werden von einer Vielzahl hierauf spezialisierter Unternehmen angeboten. Häufig bieten die Anbieter auch spezielle Recherchepakete zum Beispiel bestehend aus Marken-, Firmennamens- und Domainrecherchen an. Für bestimmte Bereiche, insbesondere im Medienbereich, sollte zudem zusätzlich eine Titelrecherche durchgeführt werden.

Eine Recherche empfiehlt sich auch im Fall einer beschreibenden / nicht unterscheidungskräftigen Bezeichnung, denn die mangelnde Markenfähigkeit kann durch eine besondere Bekanntheit überwunden werden (Verkehrsdurchsetzung), es kann zu Fehlentscheidungen durch die Ämter bei der Eintragung kommen und weniger unterscheidungskräftige Bezeichnungen könnten zumindest als nicht eingetragene Kennzeichenrechte und Titel geschützt sein.

Bevor man einen Rechercheauftrag an externe Rechercheinstitute vergibt, kann man sich selbst oder durch einen Markenspezialisten mithilfe von Online-Datenbanken der Markenämter, so zum Beispiel der Datenbank TMView (https://www.tmdn.org/tmview/welcome.html?lang=de#), einen guten ersten Überblick verschaffen.

Doch was sagen einem die Rechercheergebnisse?

Spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem man die Ergebnisse der Markenrecherche erhält, lohnt es sich, einen Markenrechtsspezialisten einzubinden. Nicht jedes Recht, das im Rahmen der Rechercheberichte erwähnt wird, stellt am Ende des Tages tatsächlich eine Gefahr für die Benutzung bzw. Registrierung des Zeichens als Marke dar. Es können Rechte erwähnt sein, die aus der Sicht des Spezialisten doch zu unähnlich sind oder nur Schutz für unähnliche Waren oder Dienstleistungen besitzen. Darüber hinaus können Marken im Register eingetragen sein, die aber aufgrund von Nichtbenutzung gar nicht mehr durchsetzungsfähig sind. Es lohnt sich daher, die Ergebnisse der Recherche von einem Spezialisten bewerten zu lassen. Der Spezialist wird dann sagen können, ob es sich nicht nur aus Marketingsicht, sondern auch aus rechtlicher Sicht um einen guten Namen handelt.

Zur Person
Bettina Clefsen hat nahezu 10 Jahre im Rahmen ihrer Tätigkeit in einer internationalen Großkanzlei eine Vielzahl von Markenrecherchen für große und mittelständische Unternehmen koordiniert und die Unternehmen bei der Namenswahl beraten. Seit der Gründung ihrer eigenen Kanzlei mit Schwerpunkt im Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht berät sie auch viele Gründer bei der Namenswahl und stellt dabei häufig fest, dass eine frühe Einbindung von markenrechtlichem Know-How viele Ressourcen sparen könnte.

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Foto: Blank paper card on office table from Shutterstock