Peter Schilling, Frank Schilling und Jan Vogt wollen unzähligen Menschen mit “PriorMart” den Gang zum Notar abnehmen. “Für Autoren, Musiker und Designer ist das Urheberrecht die wichtigste Stütze bei der Durchsetzung der eigenen Leistungsrechte. Zur Anwendung dieses Gesetz bedarf es jedoch nicht nur des Urheberwerkes sondern auch eines Beweises der Urheberschaft”, sagt Gründer Peter Schilling. Hinterlegungen bei einem zugelassenen Notar seien “der wirksamste Nachweis der eigenen Urheberschaft”. “Notariell hinterlegte Texte, Entwürfe, Musikstücke oder Konzepte sind seit Jahrzehnten juristisch anerkannt.”
“PriorMart” soll dabei eine “bequeme Methode” zum üblichen Verfahren sein. Die Brandenburger hinterlegen die Texte, Entwürfe, Musikstücke und Konzepte für ihre Auftraggeber bei einem Notar. “Werk bei uns hochladen, fertig”, sagt Peter Schilling. Durch regelmäßige Updates könne so sogar der “gesamte Schaffensprozess” und nicht nur das fertige Werk hinterlegt werden. Zusätzlich wollen die Gründer mit ihrer Archivfunktion punkten, denn durch die Online-Plattform sind die jeweiligen Dokumente nicht mehr durch die Haltbarkeitsdauer des jeweiligen Datenträgers anhängig. “Wenn die Original-CD nicht mehr lesbar ist, können Sie trotzdem die Datei unverändert von ‘PriorMart’ anfordern und den Schöpfungszeitpunkt nachweisen”, heißt es in der Beschreibung des Dienstes.
Patent angemeldet
Als Zielgruppe haben die “PriorMart”-Macher Architekten, Autoren, Medienfirmen, Werbeagenturen, Musiker und Gründer im Auge. Der Preis für den notariellen Online-Service, welchen die Macher zum Patent angemeldet haben, kann sich sehen lassen: Vier Hinterlegungen pro Monat kosten gerade einmal 29,95 Euro monatlich. Im Gegenzug dürfen alle Kunden ein kleines Siegel in ihre Dokumente einbauen und so potenziellen Ideenklauern deutlich machen, dass ihre Konzepte, Werke oder Texte notariell hinterlegt sind.

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Kommentare
nette idee. aber was daran ist nun patentwürdig? kann man mehr über den patentantrag erfahren?
Kommentar von harald 06. September 2007 @ 10:22“Verfahren ist zum Patent angemeldet”???
Verfahren können nicht patentiert werden, das sollten die Gründer eigentlich wissen.
Kommentar von Cheater 06. September 2007 @ 10:49Naja, “zum Patent angemeldet ” klingt doch besser, als wenn sie schreiben, daß sie die Idee bei sich selbst hinterlegt haben. :-)
Kommentar von Karl 06. September 2007 @ 10:55@ Cheater
Das Verfahren geht auf meine Kappe. Manchmal sollte man Dinge, die man schreibt, mehrmals lesen. Hab die Zwischenüberschrift mal geändert.
Kommentar von Alexander Hüsing 06. September 2007 @ 11:30Tolle Idee! Kann den Markt zwar nicht abschätzen, finde den Ansatz aber nicht schlecht
Kommentar von Sascha 06. September 2007 @ 11:39So einen ähnlichen Service gibts / gabs (?) auch auf ideentresor.com
Kommentar von Steffen 06. September 2007 @ 22:39Die Idee ist auf jeden Fall klasse. So etwas habe ich schon lange gesucht. Allerdings bin ich von den Kosten etwas enttäuscht. Für ein großes Unternehmen ist das kein Geld, aber wenn ich als kleiner Webmaster meinen unique content sichern möchte, ist das zu viel. Ein “light-Paket” für 5 Euro im Monat wäre nicht schlecht…
Kommentar von Jason 07. September 2007 @ 11:08