Gastbeitrag

Steuererklärung: Das verändert sich für Startups

Die Enthüllungen der Panama Papers im vergangenen Jahr läuteten im Kampf gegen Steuerhinterziehungen die nächste Runde ein. Vielfache Änderungen in der Buchhaltung sollen dabei helfen: Wer mehr als zehn Prozent einer ausländischen Gesellschaft sein Eigen nennt, hat nun Anzeigepflicht.
Steuererklärung: Das verändert sich für Startups
Freitag, 12. Januar 2018VonTeam

Zuerst die gute oder die schlechte Nachricht? Die Gute: Alle Deutschen werden im nächsten Jahr weniger Einkommenssteuer bezahlen. Die Schlechte: Nicht alle haben deswegen mehr Geld auf dem Konto. Während in der Hauptstadt noch um eine neue Regierung verhandelt wird, treten ab dem 1. Januar 2018 bereits die Reformen der Alten in Kraft. Diese Änderungen sind für Unternehmen und Selbständige von Bedeutung.  

Termine, Termine, Termine: Neue Abgabefristen für Steuererklärung

Im vergangenen Jahr reichte nur etwa jeder zweite Berliner seine Steuerklärung rechtzeitig ein. Das mag kaum ein Grund für Gesetzesänderungen sein, doch tatsächlich hat ab dem nächsten Jahr jeder Bundesbürger zwei Monate länger Zeit für seine Steuererklärung. Die Frist für die Abgabe der jährlichen Steuer aus dem Jahr 2018 endet daher am 31. Juli 2019. Gleiches gilt für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung. Wer seine Steuererklärung zu spät abgibt, zahlt in Zukunft einen Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat oder 0,25 Prozent der Nachzahlungssumme.

Ein neues Kapitel: Änderungen in der Buchhaltung

Die Enthüllungen der Panama Papers im vergangenen Jahr läuteten im Kampf gegen Steuerhinterziehungen die nächste Runde ein. Vielfache Änderungen in der Buchhaltung sollen dabei helfen: Wer mehr als zehn Prozent einer ausländischen Gesellschaft sein Eigen nennt, hat nun Anzeigepflicht. Doch nicht nur internationale Unternehmer werden genauer beobachtet. Alle Nutzer von Registrier- und offenen Ladenkassen stehen ab neuem Jahr im Visier unangemeldeter Steuerprüfungen. Erleichtern sollen dagegen interaktive Änderungen. So müssen Steuerzahler nicht mehr alle Belege mit der Steuerklärung abgeben. Weiterhin wird die Kommunikation zwischen Finanzamt und Bürger elektronischer und auch die Steuererklärung selbst wird nicht länger von Sachbearbeitern, sondern von Computern geprüft.

Ein Stein vom Steuerherz: Entlastung für Selbstständige

Der Gesetzgeber hat sich mit den neuen Beschlüssen vorgenommen, den Mittelstand zu entlasten. Folgende Änderungen erleichtern die Steuerlast oder vereinfachen das Buchhaltungssystem:  

  • Einkommenssteuer

Auch in diesem Jahr wächst der Grundfreibetrag auf nun 9.000 Euro für Singles und 18.000 Euro für Ehepaare. Bis zu diesem Einkommen wird keine Steuer fällig. Alle profitieren von dieser Änderung.

  • Aufbewahrungspflicht

Sobald der Selbstständige künftige Rechnungen erhält, muss er die dazugehörigen Lieferscheine nicht länger aufbewahren. Ein Hoch auf weniger Bürokratie.

  • Kleinbetragsrechnungen

Rechnungen deren Wert unter 250 Euro liegt, müssen die umfangreichen Angaben des Umsatzsteuerrechts nicht einhalten. Es reichen lediglich der vollständige Name mit Anschrift des leistenden Unternehmens, Ausstellungsdatum, Leistungsbeschreibung (Leistungsumfang) und der greifende Steuersatz.

  • Sozialversicherungsbeträge

Die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge soll sich ebenso einfacher gestalten. Hierfür kann der Unternehmer einfach den Beitragswert vom Vormonat eintragen.

  • Pauschale Lohnsteuer

Wenn Selbstständige 2018 kurzfristig Mitarbeiter beschäftigen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen die Lohnsteuer mit 25 Prozent pauschal ansetzen.

Fazit: Entlastungen zu welchem Preis

Der Staat reagiert auf die Geschehnisse der letzten zwölf Monate und gestaltet im Steuersystem einiges unbürokratischer, digitaler und transparenter. Transparent meint hier aber vor allem einen transparenten Steuerzahler. Das Bankgeheimnis geht, die Kassenschau kommt. Den Preis für einen härteren Kampf gegen Steuerhinterziehung zählt am Ende jeder mit. Dennoch sind schnellere und einfachere Verfahren und Wege im deutschen Steuersystem stets zu begrüßen.

Zum Autor
Steuerexperte Paul-Alexander Thies ist Geschäftsführer des Online-Buchhaltungstool Billomat. Mit seiner Leidenschaft für strategische Unternehmens- und Produktentwicklung gründete Thies bereits während seines Studiums ein Unternehmen. Heute blickt der Vollblut-Onliner auf über neun Jahre Erfahrungen als Führungskraft zurück und konnte viele Unternehmen wie Groupon, Payleven (Rocket Internet) und Travador mit aufbauen. Seine Leidenschaft für den E-Commerce-Bereich sowie seine Motivation für den Zukunftsmarkt FinTech führen ihn nun zu Billomat.

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Foto (oben): Shutterstock