Gastbeitrag

Wann muss Kryptowährung in die Steuererklärung?

In Deutschland gelten Kryptowährungen nicht als gesetzliches Zahlungsmittel, deswegen werden die Erträge die aus dem Kauf und Verkauf von Bitcoins resultieren, von den Finanzämtern nicht als Kapitalertrag, sondern als privates Veräußerungsgeschäft gewertet.
Wann muss Kryptowährung in die Steuererklärung?
Dienstag, 3. April 2018VonTeam

Wer in Bitcoin, Ethereum und Co. investiert, kann hohe Gewinne erzielen. Doch auch wenn es sich aus steuerlicher Sicht bei Bitcoins nicht um eine Währung handelt, schaut das Finanzamt genau hin. Denn in einigen Fällen sind Gewinne aus virtuellen Währungen jetzt schon steuerpflichtig.

Wann sind Bitcoins steuerpflichtig?

In Deutschland gelten Kryptowährungen nicht als gesetzliches Zahlungsmittel, deswegen werden die Erträge die aus dem Kauf und Verkauf von Bitcoins resultieren, von den Finanzämtern nicht als Kapitalertrag, sondern als privates Veräußerungsgeschäft gewertet. Sie werden lediglich mit Gewinnen aus dem Verkauf von Kunstwerken, Immobilien oder anderen Wertgegenständen gleichgestellt. Werden Euros in Bitcoins getauscht, wird damit das Wirtschaftsgut „Bitcoins“ angeschafft.

Wer Kryptowährungen bereits über ein Jahr in seinem digitalen Wallet hat, kann erst einmal aufatmen. Solange die Bitcoins über ein Jahr lang selbst besessen wurden, ist der Verkauf steuerfrei. Die Höhe des Gewinns spielt dabei keine Rolle.

Hat man die Bitcoins innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf wieder verkauft, sind Gewinne bis 600 Euro steuerfrei. Doch schon bei einem Gewinn von 601 Euro müssen Anleger den kompletten Betrag in voller Höhe versteuern.

Unbedingt festhalten muss man deswegen:
* den Anschaffungszeitpunkt
* den Anschaffungspreis je Bitcoin
* die gekaufte Menge

Die 600-Euro-Grenze gilt nicht allein für Bitcoins, sondern gemeinsam für alle weiteren privaten Veräußerungsgeschäfte innerhalb eines Jahres. Verkauft man ein Wirtschaftsgut wie zum Beispiel domains mit 300 Euros und Bitcoins mit 400 Euros Gewinn, hat man die Freigrenze von 600 Euros überschritten. In diesem Fall müssen beide Verkäufe in die Steuererklärung eingetragen werden.

Wie sollte bei der Steuererklärung vorgegangen werden?

Zunächst sollte man die Informationen rund um die Bitcoin-Käufe und -Verkäufe und das dazugehörige Datum genau festhalten, um auf eventuelle Nachfragen des Finanzamts reagieren zu können. Dies ist besonders wichtig, um die exakte Haltedauer eines Bitcoins ermitteln zu können. Wir empfehlen die First-in-First-out-Methode (FIFO) zu nutzen: Die zuerst gekauften Bitcoins gelten auch als die zuerst verkauften.

Der Gewinn lässt sich wie folgt ganz einfach berechnen: Verkaufspreis – Anschaffungskosten – Verkaufswerbungskosten = Gewinn

Werbungskosten können zum Beispiel Händlerprovisionen sein.

Lassen sich Verluste von der Steuer absetzen?

Verluste aus dem Verkauf von Bitcoins können die Steuer mindern. Entstandene Verluste können jedoch nur mit ebenfalls entstandenen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften im jeweiligen Kalenderjahr verrechnet werden. Dadurch sinkt der Gewinn aus Veräußerungsgeschäften und die Steuer wird geringer.

Über den Autor
Mathis Büchi ist CEO des Tech-Unternehmens Taxfix. Mit Taxfix erledigen Arbeitnehmer ihre Steuererklärung einfach per App. Ausdrucke und das Mitschicken von Belegen sind nicht mehr nötig. Die Steuer-App ist sowohl für Android- als auch für iOS-Smartphone verfügbar. Nach der Erstellung der eigenen Steuererklärung können die Unterlagen papierlos über die ELSTER-Schnittstelle an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.

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Foto (oben): Shutterstock