Einstweilige Verfügung

Anwaltverein macht abfindungsheld.de das Leben schwer

+++ Das Landgericht Bielefeld untersagt dem Legaltech-Startup abfindungsheld.de im Rahmen einer einstweiligen Verfügung, die vom Anwaltverein Bielefeld initiiert wurde, mehrere Werbeaussagen. Das Unternehmen kämpft bei unrechtmäßigen Kündigungen für die Abfindungen. #StartupTicker
Anwaltverein macht abfindungsheld.de das Leben schwer
Dienstag, 19. Dezember 2017VonTeam

+++ Das Landgericht Bielefeld untersagt dem Legaltech-Startup abfindungsheld.de im Rahmen einer einstweiligen Verfügung, die vom Anwaltverein Bielefeld initiiert wurde, mehrere Werbeaussagen – siehe “Irreführung ist nicht heldenhaft – Landgericht Bielefeld verbietet Werbung von ‘Abfindungsheld.de’“. In der Entscheidung des Gerichts heißt es unter anderem: “Den Antragsgegnern wird es verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Arbeitnehmern anzubieten, für diese ihre vermeintlichen oder tatsächlichen Abfindungsansprüche durchzusetzen, insbesondere wenn dies geschieht, wie mit den Worten: ‘Wir setzen Ihr Recht durch Wenn Sie uns beauftragen, holen unsere Rechtsexperten Ihnen Ihre Abfindung. Wir ziehen bis vor Gericht, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Sie können sich zurücklehnen und entspannen'”. Das Unternehmen, das von Robin Friedlein, Christoph Hahn und Peter Fissenewert gegründet wurde, kämpft bei unrechtmäßigen Kündigungen für die Abfindungen seiner Nutzer. Sollte der Fall verloren gehen, übernimmt Abfindungsheld die Anwaltskosten. b10 investierte bereits in das LegalTech.

+++ Im #StartupTicker tickert deutsche-startups.de kurz und knapp, was in der deutschen Start-up- und Digital-Szene so alles los ist. Wir freuen uns über Tipps, was wir hier im Laufe des Tages alles so aufgreifen sollten.

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Foto (oben): Shutterstock