Rechtliche Herausforderungen für Start-ups: AGB, Marken und mehr

Rechtliche Herausforderungen für Start-ups: AGB, Marken und mehr – Gastbeitrag von Simone Rosenthal, Rechtsanwältin in der Kanzlei Schürmann Wolschendorf Dreyer. Innovative Ideen, ein gewinnbringendes Geschäftsmodell und schnelles Wachstum sind die zentralsten Elemente für […]
Rechtliche Herausforderungen für Start-ups: AGB, Marken und mehr
Donnerstag, 12. September 2013VonTeam

Rechtliche Herausforderungen für Start-ups: AGB, Marken und mehr – Gastbeitrag von Simone Rosenthal, Rechtsanwältin in der Kanzlei Schürmann Wolschendorf Dreyer. Innovative Ideen, ein gewinnbringendes Geschäftsmodell und schnelles Wachstum sind die zentralsten Elemente für ein Start-up. Allerdings gehört auch die rechtliche Absicherung zu den wesentlichen Voraussetzungen für eine Marktbehauptung und einen Exit.

Schutz vor Ideenklau
Sobald man als Start-up den Markt betritt, sind Nachahmer meist schnell zur Stelle. Auch wenn eine Idee an sich nicht geschützt ist, gibt es dennoch viele rechtlich Möglichkeiten, um sich vor Nachahmer zu schützen und seine eigene Marktposition zu behaupten. Zunächst sei hier das Urheberrecht genannt, welches beispielsweise Fotografien, Kunstwerke, Computerprogramme oder Musikstücke schützt. Sobald ein solch urheberrechtlich geschütztes Werk ohne die Einwilligung des Urhebers vervielfältigt, auf einer Website veröffentlicht oder sonst wie genutzt wird, kann der Urheber selbst oder der Inhaber der Nutzungsrechte Unterlassungsansprüche und ggfs. Schadensersatz geltend machen. Für alle wesentlichen Unternehmensbestandteile, die nicht durch das Urheberrecht geschützt sind, wie beispielsweise Logo, Unternehmensname und Designs, bietet sich der Schutz über eine Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Hier können Patente, Marken und Geschmacksmuster geschützt werden. Während Patente vor allem technische Erfindungen schützen, kann eine Markeneintragung beispielsweise das eigene Unternehmenslogo vor Nachahmung bewahren. Hier ist ein frühestmöglicher Schutz für Unternehmen entscheidend, da im Markenrecht der Grundsatz der Priorität gilt d.h. die zeitlich frühere hat Vorrang vor der späteren Anmeldung. Nichts ist ärgerlicher als das Etablieren einer starken Marke, um dann festzustellen, dass man sie nicht im Geschäftsverkehr nutzen kann.

Kein Geschäft ohne AGBs
Für den erfolgreichen Kundenkontakt, egal ob im Bereich B2C oder B2B, werden Allgemeine Geschäftsbedingungen benötigt. Diese können zu einer deutlichen Stärkung der eigenen Rechtsposition führen und elementare Vertragsbestandteile regeln, um Zweifel über den Vertragsinhalt auszuschließen. Allerdings kann die eigene Rechtsposition nicht unbegrenzt auf Kosten des Vertragspartners verbessert werden, sondern das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen setzt hier Rahmenbedingungen. Dies regelt beispielsweise auch Hinweise, die unbedingt in AGBs enthalten sein müssen, wie Widerrufsbelehrungen bei Fernabsatzgeschäften. Leider entspricht es oft der Realität, dass fremde AGB im Internet gesucht und ungeprüft genutzt werden. Diese sind regelmäßig Ziel von Abmahnungen, was den Start eines Unternehmens trüben kann. Daher gilt es gerade bei Verbraucherbelehrungen die eigenen Geschäftsbedingungen rechtskonform zu gestalten. Daneben ist etwa auf die korrekte Angabe von Fristen zu achten und unwirksame Klauseln wie „Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen“ müssen vermieden werden.

Datenschutzerklärung und Impressum
Datenschutz schafft Kundenvertrauen und sorgt für ein gutes Image bei Medien und Öffentlichkeit. Die Datenschutzerklärung ist hierzu das Aushängeschild auf der Unternehmens-Homepage. Die Erklärung informiert Kunden über die Verwendung personenbezogener Daten, Maßnahmen die zu deren Schutz ergriffen werden und erfüllt damit Anforderungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz. Vor allem Themen wie Cookies, Web-Analyse, Social-Plugins oder Markt- und Meinungsforschung sollten in der Datenschutzerklärung angesprochen werden. Auch in diesen Bereichen wird es in Zukunft vermehrt zu Abmahnungen kommen, da eine neuere Gerichtsentscheidung eine fehlende oder unzureichende Datenschutzerklärung als Wettbewerbsverstoß eingeordnet hat.
Oft vernachlässigt und doch ebenfalls regelmäßiges Ziel von Abmahnungen ist das Impressum. Ein rechtssicheres Impressum benennt eindeutig die verantwortlichen Personen und hält die Bestimmungen des Telemediengesetzes und Rundfunkstaatsvertrages ein. Diese Verpflichtung gilt nicht nur für Homepages, sondern auch für Unternehmensseiten im Bereich Social Media.

Verträge sind das A und O
Als Start-up findet man sich schnell in einem Netz von Verträgen wieder. Gerade Verträge bezüglich Softwareentwicklung, Marketing oder Server-Hosting stehen oft schon bald nach der Gründung an. Verträge mit Mitarbeitern, egal ob Freelancer oder feste Mitarbeiter, und Geschäftspartnern prägen vor allem die Wachstumsphase. Immer gilt es die eigenen Interessen rechtlich zu sichern und spätere gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Aber auch begleitenden Regelungen wie Vertraulichkeitsvereinbarungen oder Service-Level-Agreements sind für die eigene Rechtsdurchsetzung entscheidend.

Fazit
Für Gründer gilt es rechtliche Herausforderungen zu identifizieren und rechtliche Fallen zu vermeiden.

Während dieser Artikel einen ersten Überblick über rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten für Start-ups bietet, wird sich der zweite Teil mit der Wahl der richtigen Rechtsform (Ltd, UG, GmbH etc) auseinandersetzen und dritte Teil die Zusammenarbeit mit Venture-Capital-Gebern oder Business Angels beleuchten.

Zur Person
Simone Rosenthal ist seit 2007 als Rechtsanwältin in der Kanzlei Schürmann Wolschendorf Dreyer tätig und berät mittelständische Unternehmen in Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Ihr Schwerpunkt liegt insbesondere in der Gestaltung nationaler und internationaler Verträge im Bereich des Handels- und Vertriebsrechts und des Geistigen Eigentums (Lizenzverträge). Rosenthal verfügt zudem eine besondere Expertise in der Beratung von Unternehmen der Neuen Medien und des Internets in Fragen des IT- und Datenschutzrechts. Beratungsschwerpunkte von Rosenthal: Gewerblicher Rechtschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, IT und Datenschutzrecht.

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