Investitionszuschuss Wagniskapital

Neue Spielregeln bei Invest – Zuschuss für Wagniskapital

Aus dem Investitionszuschuss Wagniskapital wird Invest - Zuschuss für Wagniskapital. Auch mit Invest erhalten private Investoren, die sich mit mindestens 10.000 Euro am Eigenkapital eines jungen Unternehmens beteiligen, weiter 20 % der Beteiligungssumme vom Bund als Zuschuss erstattet.
Neue Spielregeln bei Invest – Zuschuss für Wagniskapital
Freitag, 25. April 2014VonKarl Müller

Ein Wortungetüm weniger: Der Investitionszuschuss Wagniskapital heißt künftig “Invest- Zuschuss für Wagniskapital” oder kurz Invest. Was deutlich besser ist als Investitionszuschuss Wagniskapital. Zudem passt es zu anderen stattlichen Programmen wie Exist. Auch mit Invest erhalten private Investoren, die sich mit mindestens 10.000 Euro am Eigenkapital eines jungen Unternehmens beteiligen, 20 % der Beteiligungssumme als Zuschuss erstattet.

Mit der Namensänderung gibt es aber auch die Förderrichtlinien verändert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) will mit den Änderungen die “Fördervoraussetzungen noch besser an die Besonderheiten des deutschen Wagniskapitalmarktes angepassen”. Im ersten Jahr unterstützte das Invest-Programm über 350 Beteiligungen privater Investoren an jungen innovativen Unternehmen – mit Zuschüssen von insgesamt 5,3 Millionen Euro wurde so Wagniskapital von über 25 Millionen Euro für junge innovative Unternehmen mobilisiert.

Änderungen für Unternehmen

Die Branchen­liste der förderwürdigen Unternehmen wurde um drei zusätzliche Branchen erweitert: Herstellung von technischen Textilien, Oberflächenveredelung und Wärme­behandlung sowie Herstellung von medizinischen und zahn­medizinischen Apparaten und Materialien. Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten sind dagegen nicht mehr förderwürdig.

Damit die Anteile, die der Investor an dem Unternehmen erwirbt, bezuschusst werden können, muss das Unternehmen normalerweise jünger als zehn Jahre sein. Zusätzlich gelten Unternehmen nun als “innova­tiv, wenn es entweder Inhaber eines maximal 15 Jahre alten Patentes ist, das im direkten Zusammenhang mit seinem Geschäftszweck steht, oder in den zwei Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs-­ oder Innovationsprojekt erhalten hat”.

Künftig sind auch Unternehmen förderfähig, deren Gründer mehr als 50 Prozent ihrer Geschäftsanteile über eine Beteili­gungs­-GmbH (Gründer-­GmbH) halten.

Änderungen für Start-ups

Die Beteiligung an dem jungen innovativen Unter­nehmen kann nun auch über eine Beteiligungs-­GmbH (Business Angel­-GmbH) erfolgen. Diese Gesellschaft darf nach der neuen Richtlinie bis zu vier Gesellschafter haben. Dabei muss ein Gesellschafter mindestens 50 % der Geschäftsanteile halten. Bislang war für die Förderung nur ein Gesellschafter zulässig. Wobei alle vier Gesellschafter die Voraussetzungen hinsicht­lich des Investors erfüllen muss.

Die Business-Angel GmbH muss dabei das “Eingehen, Halten und Veräußern“ als Geschäftszweck haben. Künftig sind darüber hinaus die Geschäftszwecke Beratung und Vermögensverwaltung für die Förderung zulässig.

“Damit Invest voll umfänglich wirken kann, setzt sich die Bundesregierung dafür ein, den Zuschuss noch in diesem Jahr von Ertragssteuern zu befreien. Damit wird der Zuschuss einer steuerlichen Förderung von Business Angel-Investitionen endgültig wirtschaftlich gleichgestellt sein. Die ausreichende Verfügbarkeit von Wagniskapital ist der Schlüssel zur Entwicklung einer heranwachsenden Generation von Global Player in neuen Technologiefeldern”, sagt Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie.

Passend zum Thema: “Der Investitionszuschuss Wagniskapital ist gut gemeint – muss aber mit weiteren Maßnahmen ergänzt werden

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