Gastbeitrag von Meike Jensen

Seminare selbst organisieren und Fördergelder dafür einsammeln

In der Serie und dem ds-Whitepaper 'Seminare selbst organisieren' haben Sie erfahren, wie Sie Seminare selbst organisieren. Wie Sie für Ihre Seminare und Workshops sogar Fördergelder bekommen können, lesen Sie in diesem Gastbeitrag von Meike Jensen, Expertin für Unternehmensfinanzierung.
Seminare selbst organisieren und Fördergelder dafür einsammeln
Dienstag, 7. Januar 2014VonTeam

Wenn Sie einen Workshop planen, prüfen Sie immer gleich mit, ob Sie ihn so anlegen können, dass er förderfähig ist. So können Sie Geld sparen, und dieses für die Qualität der Veranstaltung einsetzen. Ihre Teilnehmer profitieren davon, Sie können Seminare preisgünstiger anbieten. Damit wird die Hürde, an einer Schulungsveranstaltung teilzunehmen, herabgesetzt. Der eine oder andere entschließt sich vielleicht, dabei zu sein, der es sonst aus Kostengründen nicht in Betracht gezogen hätte. Unterstützt wird der Veranstalter, aber die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind die Nutznießer, da die Kostenersparnis an sie weitergegeben wird.

Zuschüsse für ‘Informations- und Schulungsveranstaltungen’ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Zuschüsse für Seminare und Schulungsveranstaltungen, sofern diese bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehört die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sie muss zwischen 7 und 20 liegen, und die Anzahl der Stunden. Unterstützt werden maximal 24 Stunden. 6 Stunden, davon pro Tag 3 Stunden, sind die förderfähige Untergrenze. Pro abgehaltene Stunde gibt es einen Zuschuss von 50 Euro für den Veranstalter. Hierbei handelt es sich um einen Festbetrag, unabhängig von der Teilnehmerzahl. Die Höchstfördersumme beträgt also 1.200 Euro.

Der Katalog der Veranstaltungen sieht beispielsweise Schulungen zu folgenden Themen vor:

  • zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, technischen, organisatorischen, personellen, rechtlichen und steuerlichen Fragen der Führung eines Unternehmens
  • zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems im Unternehmen
  • zu allen Fragen, die sich für ein Unternehmen zum Schutz der Umwelt ergeben
  • zu allen Fragen von Gründerinnen und Unternehmerinnen zur Gründung und Unternehmensführung
  • zu Fragen der Fachkräftesicherung durch demografie-orientierte Maßnahmen
  • zu Fragen der Unternehmensnachfolge

Antragsberechtige Veranstalter können Organisationen der Wirtschaft (z.B. Kammern, Verbände) sowie Beratungsunternehmen und selbständige Beraterinnen oder Berater sein, deren überwiegender Geschäftszweck auf entgeltliche Unternehmensberatungen oder Schulungen gerichtet ist.

Die Veranstalter verpflichten sich, eine hohe Qualität in ihren Einrichtungen zu praktizieren und zu belegen. Die Veranstalter müssen die für öffentlich geförderte Veranstaltungen und Workshops erforderlichen Fähigkeiten und die notwendige Zuverlässigkeit besitzen.

Zuschüsse für ‘Workshops’ vom BAFA

Neben den ‘Informations- und Schulungsveranstaltungen’ fördert das BAFA auch Workshops, die einen ganz bestimmten Zweck verfolgen müssen, nur diese werden vom BAFA als ‘Workshop’ tituliert:

“Workshops sind Gruppenveranstaltungen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer oder Unternehmerinnen und Unternehmer mit mindestens vier und höchstens sechs Teilnehmenden, in denen mit jedem Teilnehmenden ein individueller Businessplan erarbeitet oder fortgeschrieben wird. Der Businessplan ist den Teilnehmenden auszuhändigen.”

Der Zuschuss für Workshops beträgt maximal 300 EUR pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer, wobei .die Teilnahmegebühr mindestens 150 EUR betragen muss. Zwischen 4 und 6 Personen können an diesen Workshops teilnehmen. Eine zeitliche Einschränkung gibt es nicht.

Antrag auf Bezuschussung erst nach der Veranstaltung möglich

In beiden Veranstaltungsformen wird nach der Veranstaltung ein Antrag auf Bezuschussung gestellt. Die Bewilligung erfolgt also nachträglich. Es muss eine Kostendeckungslücke entstanden sein, die mit dem Zuschuss abgedeckt wird. Sie müssen demnach für den Workshop mehr Mittel für Raumkosten, Tagungsunterlagen, Honorare für Referenten, Verpflegung usw. eingesetzt haben, als Sie an Einnahmen haben. Näheres dazu kann man in der einschlägigen Richtline nachlesen.

Nach der Veranstaltung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Einladung und Programm der Veranstaltung
  • aussagefähiger Bericht über Zielsetzung, Verlauf und
  • Ergebnisse der Veranstaltung
  • unterschriebene Teilnehmerliste
  • Belegliste der tatsächlichen Veranstaltungskosten
  • Erfolgskontrollen
  • ESF-Teilnehmerstammblatt

Erste Informationen können Sie dem Flyer Schulungsförderung des BAFA entnehmen: Nutzen Sie die Chance, Ihre Veranstaltungen durch Zuschüsse attraktiver zu gestalten. Die Auflagen sind aus meiner Sicht so gehalten, dass Sie als Veranstalter Ihre inhaltliche Kreativität trotzdem voll zum Tragen bringen können.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihren Workshops!

Siehe auch: “ds-Whitepaper ‘Seminare selbst organisieren’

Seminare selbst organisieren

* Wer will – und wer will was?
* Referenten und Tagungsraum finden
* Butter bei die Fische
* Rund um den Tag X – Ihr Seminar

Meike Jensen

Zur Person
Meike Jensen (www.mj-unternehmensfoerderung.de) berät und begleitet seit 10 Jahren mitteständische Unternehmen in allen Fragen der Finanzierung mit Unterstützung öffentlicher Fördermittel. Sie ist dabei im gesamten Prozess von der Idee, öffentliche Förderung in Betracht zu ziehen, bis zur Realisierung an der Seite Ihrer Kunden. Sie ist Begleiterin durch den Förderdschungel für Gründerinnen und Gründer, wie auch für etablierte Unternehmen. Damit aus Visionen Realität wird! Meike Jensen lebt und arbeitet in Hamburg, sie berät Unternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet.

Bild oben: Collage aus Shutterstock, Presentation und Shutterstock, Euronoten