Gründerperson


Gründerperson

1. Begriff: Die Gründerperson ist diejenige Person, die gegebenenfalls zusammen mit weiteren Gründerpersonen (Gründerteam) ein neues Unternehmen gründet. Studien der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) haben gezeigt, dass die Gründerperson bzw. das Gründerteam eine zentrale Rolle für den Gründungserfolg spielt. Nach dem deutschen Verständnis werden die Begriffe Entrepreneur und Gründerperson synonym verwendet. Nach dem angelsächsischen Verständnis kann der Entrepreneur jedoch ebenso innerhalb eines bestehenden Unternehmens als Intrapreneur agieren und neue Ideen voranbringen.

2. Merkmale: Es gibt keinen Prototyp der Gründerperson. Allerdings haben Studien weltweit ähnliche Faktoren ermittelt, die Tendenzaussagen zum Profil einer Gründerperson ermöglichen. Dabei werden sowohl Konzepte aus der Soziologie als auch aus der Psychologie herangezogen:
a) Soziologische und demographische Merkmale: I.d.R. sind Gründerpersonen Anfang 30 bei der Unternehmensgründung. Sie stammen dabei eher aus Familien von Selbstständigen als aus Familien von Angestellten. Die Gründe für diesen Zusammenhang sind jedoch bislang noch unbekannt. Sind Geschwister vorhanden, ist die Gründerperson zudem oft das erstgeborene Kind. Die überwiegende Mehrheit der Gründerpersonen ist männlich. Eine Reihe von Förderprogrammen speziell für weibliche Gründer versucht, diese Situation zu ändern und das bislang ungenutzte Gründerpotenzial zu aktivieren. Eine Vielzahl von Gründerpersonen besitzt einen Universitätsabschluss und setzt eine Idee aus ihrem Fachgebiet um. Die Ausbildung stellt somit eine wichtige fachliche Gründungsvoraussetzung dar.
b) Psychologische Merkmale: Die Verhaltensforschung hat Elemente ermittelt, die erfolgreiche Gründerpersonen auszeichnen und die folglich zu den persönlichen Gründungsvoraussetzungen gehören. Die statische Verhaltensforschung („Traits Approach“) betont die folgenden drei Hauptmerkmale: (1) Leistungsmerkmale wie Chancenwahrnehmung, Arbeitsengagement, Ausdauer, Qualitäts- und Effizienzstreben sowie Risikofreude, (2) Planungsmerkmale wie Zielbildung, systematische Planung und Kontrolle und Informationsbeschaffung, (3) Machtmerkmale wie Überzeugungskraft, Netzwerkfähigkeit und Selbstvertrauen. Allgemein werden fünf Fähigkeits- bzw. Kenntnisbereiche formuliert, über die erfolgreiche Gründer verfügen müssen: (1) Wertebasis, (2) Ökonomische Kreativität, (3) Entscheidungsfähigkeit, (4) Betriebswirtschaftliche Kompetenz und (5) Führungsqualifikation. Die situative Verhaltensforschung berücksichtigt darüber hinaus Umwelteinflüsse als Determinanten menschlichen Verhaltens. Es gibt vielfältige Gründe für den Schritt in die Selbstständigkeit der Gründerperson (Gründermotivation): (1) Frustration/Aggressionssyndrom: Blockierung der Leistungen / Möglichkeiten in der bisherigen Arbeitsumgebung, (2) Ärger im derzeitigen Beschäftigungsverhältnis, Kündigungsrisiko, Weg aus der Arbeitslosigkeit, (3) höheres und leistungsgerechteres Einkommen erzielen, (4) Eigenverantwortung/Unabhängigkeit, (5) die eigene Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen, (6) Durchsetzen eigener Ideen, große Handlungsfreiheit, (7) höheres Ansehen in der Öffentlichkeit, Prestigegewinn.

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