#Gastbeitrag

So wird die steuerliche Forschungszulage für Startups verbessert

Die Finanzlage deutscher Startups spitzt sich weiter zu! Jedoch: Die Politik liefert einen Hoffnungsschimmer. Die bei vielen Startups beliebte Forschungszulage wird jetzt verbessert. Welche neuen Chancen sich hieraus ergeben, erklärt dieser Gastbeitrag von Helmut Haimerl.
So wird die steuerliche Forschungszulage für Startups verbessert
Freitag, 24. Mai 2024VonTeam

Die Finanzlage deutscher Startups spitzt sich weiter zu: Im Jahr 2023 stand schon wie im Vorjahr weniger Venture Capital zur Verfügung, Inflation und die geopolitische Lage machen es nicht einfacher. Jedoch: Die Politik liefert einen Hoffnungsschimmer. Die bei vielen Startups beliebte Forschungszulage wird jetzt verbessert. Welche neuen und wenig beachteten Chancen sich hieraus ergeben, erklärt der Innovationsberater und Fördermittelexperte Helmut Haimerl in einem Gastbeitrag.

Am 23. April bekräftigte Scholz beim Gipfel für Forschung und Innovation: Wir brauchen mehr Tempo beim Transfer von Forschung in die Praxis. Der Kanzler kann sich vorstellen, hier noch mehr Geld zu investieren. Schon Ende März hat der Bundesrat mit dem Wachstumschancengesetz einen wichtigen Schritt in diese Richtung gemacht. Ein entscheidender Impuls kam dazu von Bundesfinanzminister Christian Lindner, auch wenn er das Paket deutlich größer geplant hatte. Also leider kein Doppel-Wumms, aber ein Hoffnungsschimmer. Die darin enthaltene Forschungszulage sollte gerade Startups aufhorchen lassen:

  • Für Startups – soweit diese noch KMUs sind – steigt der Fördersatz auf 35 %.
  • Die maximale Bemessungsgrundlage wird um 250 % erhöht und steigt auf jährlich zehn Millionen Euro.
  • Entwicklungsaufträge sind zukünftig mit 70 % des Entgelts förderfähig.
  • Einzel- und Mitunternehmer können zukünftig für Eigenleistungen pauschal 70 Euro pro Arbeitsstunde geltend machen.
  • Neu: Anteilige Wertminderungen abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter werden berücksichtigt.

Welche Vorteile bietet die Forschungszulage für Startups?

Zunächst erhöht die Kombination der Maßnahmen deren Wirkung. Bisher konnten nur 60 % der Auftragskosten mit 25 % gefördert werden. Durch die neue Regelung werden jetzt 70 % mit einer Förderung von 35 % für KMUs/Startups berücksichtigt. Durch die Kombination steigt die effektive Förderung überproportional von 15 % auf nun 24,5 %.

Als neue Kategorie hinzugekommen sind die anteiligen Anschaffungs- und Herstellungskosten abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter, soweit diese ausschließlich eigenbetrieblich verwendet werden. Viele Startups profitieren davon: So können etwa Laborgeräte- und -einrichtungen, Computer Hard- und Software sowie Maschinen, Prüfstände oder Analysegeräte geltend gemacht werden.

Im Gegensatz zu den Zuschussprogrammen ist die Bewilligung der Forschungszulage nicht an die Durchfinanzierung des Vorhabens gebunden. Meist reicht die Bonität der Startups nicht bis zum Ende des FuE-Projektes und bestehende Investoren scheuen davor zurück, weitgehende Verpflichtungen wie Bürgschaften oder Patronatserklärungen einzugehen. Der Vorteil der Forschungszulage liegt darin, dass keine Bonitätsprüfung bis Projektende stattfindet. Bei Antragstellung ist lediglich nachzuweisen, dass sie kein Unternehmen in Schwierigkeiten sind.

Wurde das FuE-Projekt bescheinigt, bietet es Gesellschaftern und Management hohe Planungssicherheit. Die Steuergutschriften sind ein zusätzlicher Finanzierungsbaustein abseits des Venture Capital-Marktes. Mit dem geringeren Finanzierungsbedarf erhöhen die Startups die Chance auf Venture Capital und steigern gleichzeitig die Bewertung ihres Startups.

Welche Kriterien entscheiden über die Förderung?

Die Innovationshöhe entscheidet über die Förderfähigkeit des FuE-Vorhabens. Welche Problemstellung soll mit dem Vorhaben gelöst bzw. welche Wissenslücke wird mit dem Vorhaben geschlossen? Diese erste Hürde überwindet ein Projekt, wenn sich das im Vorhaben angestrebte Ergebnis von bisherigen (in der Branche) etablierten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen unterscheidet. Im nächsten Schritt ist der Lösungsweg sowie neue oder weiterentwickelte Methoden zur beschreiben. Es reicht nicht aus, wenn sich die Herausforderung mit dem naheliegenden Stand der Technik realisieren lässt. Abschließend sind die technischen Risiken darzustellen. Gewünscht ist die Beschreibung von Abbruchkriterien: Warum könnte der Lösungsweg nicht realisierbar sein oder die Ziele mit den zuvor definierten Spezifikationen nicht erreicht werden?

Eine wasserdichte Argumentation gegenüber der Bescheinigungsstelle stellt Startups immer wieder vor Herausforderungen – zum Beispiel im Bereich der Softwareentwicklung: Gefordert ist die (Weiter)Entwicklung von Methoden oder Tools, die den umfassend genutzten Stand der Technik übersteigen. In der Regel gilt: je aktiver bzw. intelligenter die Software, desto innovativer. Beruht jedoch das Vorhaben auf bekannten Methoden oder ist der Inhalt der Datenbank relevanter als die Softwarelösung, spricht das eher für eine nicht förderfähige Innovation.

Oft sehen Startups Förderanträge als lästige Pflichtaufgabe. Zudem fehlen Erfahrungen, um Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Innovationsberater und Fördermittelexperten können hier den entscheidenden Außenblick vermitteln.

Über den Autor
Helmut Haimerl unterstützt seit über 15 Jahren Unternehmen bei Auswahl, Beantragung und Durchsetzung von Förderprogrammen. Beim Steinbeis-Beratungszentrum entwickelt er aussichtsreiche Projektskizzen, strukturiert den Fördermittelprozess und erarbeitet die notwendigen Anträge, um für den notwendigen Bewilligungsdruck zu sorgen. Dadurch schöpfen insbesondere Startups ihre Fördermöglichkeiten aus und können sich auf ihr Tagesgeschäft fokussieren.

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