Gastbeitrag von Florian Gottschaller

So machen Gehaltserhöhungen auch Chefs glücklich

Es gibt verschiedene Möglichkeit das Gehalt von Angestellten kostengünstig aufzupeppen. Damit wird die nächste Gehaltserhöhung die Günstigste, die Sie je gemacht haben. Sachbezüge etwa bieten eine einfache und günstige Lösung, um das Gehalt seiner Angestellten aufzustocken.
So machen Gehaltserhöhungen auch Chefs glücklich
Montag, 13. Juli 2015VonTeam

Ihre Mitarbeiter geben jeden Tag ihr Bestes? Dafür wollen Sie sie mit einer Gehaltserhöhung belohnen? Ein solcher Bonus sollte aber am besten so günstig wie möglich sein und dabei keine betriebliche Übung erzeugen? Es gibt einige Möglichkeiten, bei einer Gehaltserhöhung Steuern und Sozialabgaben zu sparen. Davon profitieren Sie und Ihre Angestellten. Mit diesen fünf Tipps können Sie Ihren Mitarbeitern Ihre Wertschätzung zeigen und gleichzeitig Ihren Geldbeutel schonen.

In allen folgenden Beispielen wird von einem ledigen und kinderlosen Arbeitnehmer in Steuerklasse I ausgegangen, der jährlich 31.000 Euro Jahresgehalt erhält.

1. Das kleine Schmankerl
Nutzen Sie schon steuer- und abgabenfreie Sachbezüge in Ihrem Unternehmen? Noch nicht? Dann wird es jetzt höchste Zeit! Sachbezüge bieten eine einfache und günstige Lösung, um das Gehalt Ihrer Angestellten mit 528 Euro (44 Euro x 12) jährlich aufzustocken (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Dabei können Sie als Arbeitgeber sogar noch sparen. Für einen Betrag von bis zu 44 Euro monatlich fallen weder Steuern noch Sozialabgaben an. Im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung von 528 Euro netto jährlich entfallen hierbei circa 280 Euro an Steuern und weitere 400 Euro an Sozialabgaben. Diesen Bonus dürfen Sie in Form von Gutscheinen, Sachleistungen oder über eine Prepaidkarte an Ihre Angestellten auszahlen. Nutzen Sie diese Möglichkeit und machen Sie Ihren Mitarbeitern eine Freude.

2. Für besondere Anlässe
Sie können sogar noch einen draufsetzen und Ihren Angestellten jährlich weitere 180 Euro netto steuer- und abgabenfrei zur Verfügung stellen. Dreimal jährlich dürfen Sie dazu Ihren Angestellten 60 Euro für persönliche Anlässe, wie Geburtstag, Hochzeit oder Firmenjubiläum zukommen lassen (R19.6 Abs. 1 LStR). Auch hier ist wieder eine Ausgabe als Gutschein, eine Sachleistung oder die Überweisung auf eine Prepaidkarte erlaubt. Dabei entfallen, im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung von 180 Euro netto, jährlich circa 140 Euro an Sozialabgaben und 100 Euro an Steuern. Damit können Sie Ihren Angestellten zu besonderen Anlässen eine besondere Freude machen.

3. Kinderbetreuung
Haben viele Ihrer Angestellten Kinder und geben diese regelmäßig zur Betreuung während der Arbeitszeit in eine Kita? Auch hier können Sie Ihren Mitarbeitern unter die Arme greifen und ihr Gehalt vergünstigt aufstocken. Ein Zuschuss von bis zu 250 Euro monatlich zu den Kita-Kosten ist dabei steuer- und abgabenfrei (§3 Nr. 33 EStG). Vergleicht man das mit einer Erhöhung des Barlohns um 3.000 Euro (250 Euro x 12) netto im Jahr, sparen Sie dabei circa 1.000 Euro an Sozialabgaben und 800 Euro an Steuern. Ihre Angestellten werden sich über diese Art der Wertschätzung garantiert freuen!

4. Fitness für Alle
Sie wünschen sich, dass Ihre Angestellten fit bleiben? Dabei profitiert nicht nur die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, sondern auch Ihr Geldbeutel. Sie können Ihre Angestellten mit bis zu 500 Euro jährlich für gesundheitsfördernde Maßnahmen bezuschussen (§3 Nr. 34 EStG). Dazu zählen regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, Gymnastik oder Yogastunden. Auch hier haben Sie wieder den Vorteil, dass weder Sozialabgaben, noch Steuern anfallen. Vergleicht man das mit einer Gehaltserhöhung von 500 Euro netto pro Jahr, dann sparen Sie hiermit circa 200 Euro an Sozialabgaben und 130 Euro an Steuern. Dieser kleine Zuschuss macht nicht nur Ihrem Geldbeutel eine Freude, sondern auch Ihren Angestellten.

5. Beteiligen Sie Ihre Mitarbeiter
Dank des Einsatzes Ihrer Angestellten ist Ihr Unternehmen erfolgreich! An diesem Erfolg sollten Sie Ihre Mitarbeiter teilhaben lassen. Das ist vor allem durch die Ausgabe von firmeneigenen Aktien problemlos möglich. Bis zu einem Wert von 360 Euro jährlich ist diese Beteiligung sogar komplett steuer- und abgabenfrei (§3 Nr. 39 EStG). Vergleicht man das mit einer Nettogehaltserhöhung von 360 Euro, sparen Sie hierbei circa 200 Euro an Steuern und 300 Euro an Sozialabgaben. Nutzen Sie das aus und spendieren Sie Ihren Angestellten ein Paar Aktien.

Wie Sie sehen gibt es verschiedene Möglichkeit das Gehalt Ihrer Angestellten kostengünstig aufzupeppen. Wenn damit Ihr Interesse geweckt ist, sprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater über die Details. Damit wird Ihre nächste Gehaltserhöhung die Günstigste, die Sie je gemacht haben.

Zur Person
Florian Gottschaller gründete Anfang 2014 die SPENDIT AG, die sich den Themen Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung widmet. SPENDIT ist auf die Motivation von Mitarbeitern durch steuerfreie Sachleistungen spezialisiert und bietet Arbeitgebern verschiedene Module, um Ihre Angestellten mit einer innovativen und einfach zu verwaltenden Lösung zu belohnen.

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