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Die Vermessung des Schreibtisches – Oder: Was für ein Büro darf es denn sein?

Nicht jeder Raum, in dem ein Schreibtisch steht, ist ein Büro. Dafür gibt es sehr wohl Flächen, die dem Büromarkt zugeordnet werden, obwohl dort vielleicht gar kein Schreibtisch steht. So werden Gerichtsgebäude zum Büromarkt gezählt, die Schalterhallen in den Bahnhöfen dagegen nicht.
Die Vermessung des Schreibtisches – Oder: Was für ein Büro darf es denn sein?
Montag, 6. Januar 2014VonTeam

Zwei der aktuell größten Unternehmen weltweit, Apple und Microsoft, starteten einst in der heimischen Garage. Für die meisten Existenzgründungen bietet dieser Ort jedoch keinen Raum, da individuelle Bedürfnisse und Anforderungen schwanken und nicht zuletzt durch die Geschäftsmodelle selbst vorgegeben werden. Außerdem: Wer hat heute noch eine eigene Garage? Die für Sie idealen Räumlichkeiten können Sie anhand von vier Punkten selbst klassifizieren:

Vier Basis-Regeln für die Auswahl der passenden Büroräume

I. Bürotyp – alleine oder gemeinsam arbeiten?
In der Regel legen Geschäftsplan und unternehmerische Ambition die Anforderung fest, da die Frage nach Einzelbüro, Zellenbüro, Gruppenbüro, Kombibüro oder Großraumbüro nur hierdurch beantwortet werden kann. Großraumbüros eignen sich hervorragend für Teambuilding, Gruppenbüros bieten sich für die Projektarbeit an, während die meisten Chefs nach wie vor das Einzelbüro innerhalb dieses Umfeldes schätzen.

Allgemein werden die nachfolgenden Bürotypen unterschieden:

II. Bürofläche, bzw. Anzahl der Räumlichkeiten – wie groß darf es denn sein?
Parallel zum Bürotyp sollte die Frage nach der Mietfläche zur Entscheidung beitragen, da sie maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Miete nimmt.
Laut Arbeitsplatzverordnung (§23 ArbStättV) stehen jedem Mitarbeiter 8-10 m² Büro-Fläche zu. Die reale Welt zeigt sich großzügiger: Hier sind es in der Regel eher 20 m² (inkl. Nebenfläche) pro Mitarbeiter.

III. Ausstattung ist nicht gleich Ausstattung
Unter Ausstattung versteht der Fachmann nicht unbedingt Büromöbel, sondern die finanzielle Einordung der baulichen Wertigkeit einer Bürofläche zum Zeitpunkt der Anmietung.

Sie folgt den Begriffen “einfacher, durchschnittlicher oder gehobener” Standard und ist ein qualitatives Kriterium. Der Einsatz innovativer Energietechniken ist besonders in der jüngsten Zeit ein maßgeblicher Faktor, der zur Ausstattung beiträgt. Sogenannten „Green Buildings“ fällt hierbei eine besondere Rolle zu: sie sind in der Lage, sich beinahe autark mit Energie zu versorgen. Eigene BHKW-Anlagen vor Ort produzieren Strom, Wärme und Kühlung – Wärmerückgewinnungssysteme, Bewegungsmelder oder der Einsatz von Regenwasser gewährleisten Effizienz und senken den Energiebedarf des Unternehmens. Fordern Sie Einblick in den Energiepass!

IV. Lage, Lage, Lage
Noch immer ist die Lage einer Bürofläche entscheidendes Kriterium für Kosten und Potential eines Objektes. Auch hier nimmt das Geschäftsmodell signifikanten Einfluss auf die Wertigkeit der Objektlage.

So eignen sich für Unternehmer ohne nennenswerten Kundenverkehr durchaus auch Räumlichkeiten am Stadtrand. Aufgrund der, im Vergleich zum Innenstadtbereich oft deutlich besseren Parksituation, wird ein solcher Standort gerade von Pendlern häufig geschätzt. Anwaltskanzleien oder Agenturen hingegen sind vorwiegend in Citylage anzutreffen. Die Büroräume nehmen gleichzeitig eine repräsentative Funktion ein und vermitteln dadurch sowohl Seriösität als auch Erfolg.

Übrigens: In Wohngebieten können keine Büros von Gewerbetreibenden untergebracht werden, sondern nur von sogenannten Freien Berufen!

Stellen Sie im Vorfeld eine genaue Liste mit Ihren Wünschen und
Ansprüchen zusammen und prüfen Sie diese penibel, denn nur so können Sie flexibel und erfolgreich auf Veränderungen reagieren.

Weiterführende Links:
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