Von Team
Mittwoch, 14. September 2022

So lassen sich Startups Personalkosten vom Staat fördern

Seit Anfang 2020 gibt es die sogenannte Forschungszulage, die Gründer sogar jetzt noch rückwirkend für die beiden vergangenen Geschäftsjahre beantragen können. Im Prinzip fördert der Bund damit die Personalkosten von Mitarbeitern, die in der Produktentwicklung tätig sind, mit 25 %.

Geld bedeutet vor allem für junge Unternehmen Zeit. Zeit, um eine Idee zur Marktreife zu entwickeln. Zeit, um weitere Kunden zu finden. Zeit, um in die Gewinnzone zu kommen. Doch gerade Startups profitieren bisher kaum von der klassischen Projektförderung durch Land, Bund oder EU, da sie die formellen Anforderungen oft nicht erfüllen können. Doch seit Anfang 2020 gibt es die sogenannte Forschungszulage, die Gründer sogar jetzt noch rückwirkend für die beiden vergangenen Geschäftsjahre beantragen können. Im Prinzip fördert der Bund damit die Personalkosten von Mitarbeitern, die in der Produktentwicklung tätig sind, mit 25 % . Davon profitieren besonders Startups und Betriebe, die mit hohem Personalaufwand schnell ihre Produkte entwickeln, weil sie agil arbeiten und während der Entwicklung kurzfristig auf erweiterte oder zusätzliche Kundenwünsche reagieren müssen.  

Vorteile der Forschungszulage gegenüber der klassischen Projektförderung sind: Die Anforderungen an die Innovationsprojekte sind geringer, denn sie beinhalten angewandte, produkt- oder verfahrensbezogene Entwicklungen, die den technologischen Stand im Unternehmen übertreffen müssen. Zudem ist die Beantragung relativ unbürokratisch und schnell abgeschlossen – die Firmen wissen meist nach drei Monaten, ob sie eine Förderung bekommen oder nicht. Diese projektbezogene Bescheinigung ist rechtsverbindlich, so dass die Kosten beim Finanzamt abgerechnet werden können. Startups, die in der Regel keine Gewinne ausweisen, bekommen die Zulage dann ausgezahlt. Das kann bis zu einer Millionen Euro pro Jahr sein. 

Beispiel: Einer unserer Kunden hat als Startup rückwirkend für 2020 knapp 42.000 Euro erhalten. Diese Summe war deshalb so niedrig, weil das Unternehmen in diesem Jahr eine andere Förderung erhielt und weniger Entwicklungsaufwand betrieben wurde als in 2021 und 2022. Die Berechnung für diese beiden Jahre liegt jeweils bei mehr als 750.000 Euro Lohnkosten. Das entspricht rund 190.000 Euro Zulage, die mit der Unternehmenssteuer verrechnet werden. Wäre die Forschungszulage in diesen Jahren höher als die Steuerschuld, so wird sie als Steuererstattung ausbezahlt. Somit ist sie in jedem Fall liquiditätswirksam – entweder als geringere Steuer oder als Erstattung.   

Auch wenn bei der Forschungszulage die inhaltlichen Anforderungen und der bürokratische Aufwand der Beantragung geringer sind, ist die Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratungsunternehmen hilfreich. Bei entsprechenden Erfahrungen vergrößert sich der Umfang durch Erfahrungen bei der Projektierung und Kostenzuordnung sowie erfolgversprechenden Formulierung der Anträge. Unser Beratungsunternehmen ist vor einem Jahr ein Joint Venture mit der französischen ABGI-Gruppe eingegangen, da es die Forschungszulage in Frankreich bereits seit vielen Jahren gibt und so Erfahrungen in Prozessen und Audits zur prüfungsgerechten Abrechnung vorliegen. In den vergangenen beiden Jahren haben wir bereits 300 Unternehmen begleitet, so dass unsere Herangehensweise sehr strukturiert ist, unsere Kunden schnelle Antworten sowie pragmatische Lösungen erhalten und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können – bei gleichzeitiger Optimierung des Förderumfangs. Dabei prüfen wir immer auch weitere mögliche Förderungen. 

Das ist die Forschungszulage 

Unternehmen können 25 % der projektbezogenen Personalkosten in der Forschung und Entwicklung geltend machen. Zudem werden Forschungs- und Entwicklungsaufträge an andere Firmen mit effektiv 15 % berücksichtigt. Die maximale Förderung pro Unternehmen und Jahr beträgt eine Million Euro, die mit der Unternehmenssteuer verrechnet oder bei Überschreiten der Steuerlast ausbezahlt wird. 

Vorteile der Forschungszulage 

  • Die Anforderungen an die FuE-Projekte sind geringer als bei der Projektförderung und umfassen auch angewandte, produkt- oder verfahrensbezogene Entwicklungen, die den technologischen Stand im Unternehmen übertreffen.  
  • Der Aufwand des Antragsverfahrens ist deutlich geringer. Außerdem können bei der technischen und kostenseitigen Dokumentation oft interne Prozesse genutzt werden.  
  • Die technischen Anträge werden schneller genehmigt – in der Regel in weniger als drei Monaten.  
  • Es ist möglich, rückwirkend eine Förderung von FuE-Projekten mit Start ab 2020 zu erhalten. 
  • Es besteht nach der technischen Bescheinigung ein Rechtsanspruch auf den Erhalt der finanziellen Mittel. Damit ist die Forschungszulage für Unternehmen besonders gut planbar.   

Über den Autor
Michael Zahm ist Geschäftsführer von PFIF – Partner für Innovation und Förderung und unterstützt seit mehr als 30 Jahren Startups und mittelständische Unternehmen.

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Foto (oben): Shutterstock