Lesenswert: Zalando, Hood.de, Amazon, Oooferton, Groupon, Priceline, Kayak, AGB

Aktuelle Links zu Web- und Gründergeschichten in Kurzform:

Zalando
Zalando: Kleiner Relaunch, große Wirkung
Wie auch schon beim Rebrush von Amazon vor einigen Wochen, macht auch der soeben erfolgte Relaunch bei Zalando für Gelegenheitsnutzer keinen großen Unterschied. Die optischen Veränderungen der Webseite sind eher unauffällig. Evolution ist angesagt.
etailment

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Hood.de, Amazon
Hood klagt gegen Amazon und verlangt Ende der Preisparität
Der Amazon Marketplace ist aufgrund seiner großen Reichweite für viele Online-Händler ein interessanter Vertriebskanal. Doch die Plattform bietet nicht nur Vorteile, besonders die hohen Verkaufsgebühren und die von Amazon verlangte Preisparität sorgen für den Unmut zahlreicher Händler. Jetzt zieht Amazon-Konkurrent Hood.de gegen den Marktführer vor Gericht und will ein Ende des Preisdiktats erreichen.
onlinehaendler-news.de

Oooferton
Liveshopping: Oooferton startet in Deutschland
Liveshopping ist in der Vergangenheit kein leichtes Geschäftsmodell gewesen. Nun will sich der spanische Anbieter Oooferton auch hierzulande an dem Konzept versuchen – und damit all denen trotzen, die das Rabatt-Segment generell schon abgeschrieben haben. Im Gespräch mit Gründerszene erläutert CEO Luis Krug was Oooferton nach der Übernahme des hiesigen Anbieters Zoomzebra anders machen will und wie das Unternehmen mit derzeit 19 Mitarbeitern bald 100 Millionen Euro Umsatz machen soll.
Gründerszene

Groupon
Groupon-Aktie rutscht auf Rekordtief
Für die Anleger geht der Albtraum Groupon weiter: Nach enttäuschenden Geschäftszahlen bricht die Aktie um mehr als 15 Prozent ein. Besonders schlecht läuft es für Groupon in Europa.
FTD

Priceline, Kayak
Priceline will Kayak übernehmen
Das US-Reiseportal Priceline will seinen Mitbewerber Kayak für 1,8 Milliarden Dollar übernehmen. Die Verwaltungsräte beider Firmen sind sich einig. Wettbewerbshüter und Aktionäre müssen aber noch zustimmen.
Handelsblatt

AGB
Abmahnfalle AGB: 12 Klauseln, die in AGB nicht verwendet werden sollten
Wer einen Onlinehandel betreibt, merkt recht schnell, dass es beim Geschäftsschluss mit Verbrauchern eine Vielzahl von rechtlichen Stolperfallen zu vermeiden gilt: ob es z. B. die speziellen Fernabsatz- Informationspflichten oder die Vorgaben bei der Preisangabe oder z. B. Urheber- oder Markenrechtsverstöße sind – es gibt vielfältige Gründe, warum eine kostenpflichtige Abmahnung von einem Mitbewerber oder aber z. B. einem Verbraucherverband im Briefkasten landen kann.
eSTRATEGY-Magazin

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