Steuerpflichten für Unternehmer in Deutschland – Gastbeitrag von Torsten Montag

Jedes Unternehmen, das in der Bundesrepublik Deutschland tätig ist, ist steuerpflichtig. Demnach muss auch jeder Unternehmer, der durch seine Tätigkeit ein Einkommen erzielt, Steuern zahlen. Für Unternehmer gelten jedoch andere Steuerregelungen als für Arbeitnehmer. So müssen sie keine Lohnsteuer zahlen, die durch Arbeitnehmer entrichtet werden muss. Ein Unternehmer muss erst Lohnsteuern zahlen, wenn er eigene Mitarbeiter beschäftigt. Jedoch muss jeder Steuer Unternehmer die Einkommenssteuer entrichten. Bei dieser handelt es sich um das Gegenstück der Lohnsteuer.

Was ist die Einkommenssteuer?

Steuer-Unternehmer versteuern durch die Einkommenssteuer das eigene Einkommen, das mit der unternehmerischen Tätigkeit erwirtschaften. Als Einkommen wird der Gewinn angesehen, der im Rahmen der Bilanz oder der EÜR berechnet wird. Der Gewinn ist die Summe, die nach Abzug aller Ausgaben und Aufwendungen vom Umsatz übrigbleibt. Dieser Gewinn wird nach deutschem Recht als das Einkommen vom Steuer Unternehmer angesehen. Die Höhe der Einkommenssteuer wird durch den Einkommenssteuertarif konkretisiert. Sie ist vom individuellen Einkommen abhängig und steigt mit diesem. Wie jedem Arbeitnehmer steht auch einem Unternehmer der Grundfreibetrag zur Verfügung. Seit 2010 beträgt dieser 8004 Euro bei Alleinstehenden. Ist ein Unternehmer verheiratet, beträgt der Grundfreibetrag seit 2010 16.006 Euro. Liegt das Einkommen, das durch den Gewinn gebildet wird, nicht über diesem Grundfreibetrag, muss auch keine Einkommenssteuer gezahlt werden. Ein Steuer-Unternehmer muss jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung einreichen. Wurden im jeweiligen Jahr Vorauszahlungen geleistet, können diese geltend gemacht werden.

Was ist die Umsatzsteuer?

Überwiegend muss ein Steuer Unternehmer auch die Umsatzsteuer zahlen. Ein Unternehmer ist umsatzsteuerpflichtig, wenn er die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmt. In diesem Fall muss er Umsatzsteuer entrichten. Diese kann je nach Art der Dienstleistung sowohl 7 als auch 19 Prozent betragen. Die Umsatzsteuer, die ein Steuer Unternehmer zahlen muss, muss auf jeder Rechnung, die an einen Kunden gestellt wird, ausgewiesen werden. Des Weiteren muss die Umsatzsteuernummer, die ein Unternehmer vom zuständigen Finanzamt erhält, angegeben werden. Grundsätzlich kann die Umsatzsteuer sowohl monatlich als auch jährlich ans Finanzamt gezahlt werden, wobei grundsätzlich eine Umsatzsteuerjahreserklärung erfolgen muss. Bei der Umsatzsteuer können Unternehmer die sogenannte Vorsteuer geltend machen. Hinter dieser verbirgt sich die Mehrwertsteuer, die in Rechnungen, die beim Unternehmen eingehen, enthalten ist. Der Steuerbetrag, der in Eingangsrechnungen aufgeführt wird, kann von der individuellen Umsatzsteuer abgezogen werden, sodass sich diese mindern lässt. Grundsätzlich muss dabei jedoch auf die Art der Eingangsrechnung geachtet werden. Nicht immer kann die enthaltene Vorsteuer zu 100 Prozent abgezogen werden.

Welche weiteren Steuern müssen gezahlt werden?

Unternehmer müssen neben der Einkommens- und der Umsatzsteuer weitere Steuern entrichten. Diese hängen unter anderem von der Art des Unternehmens ab. So müssen Unternehmer, die eine Kapitalgesellschaft besitzen, die sogenannte Körperschaftssteuer zahlen. Nach deutschem Recht gehört sowohl die GmbH als auch die AG zu den Kapitalgesellschaften. Verfügt man als Unternehmer hingegen über eine Personengesellschaft oder eine Einzelunternehmung, muss die Körperschaftssteuer nicht entrichtet werden. Jeder Gewerbebetrieb ist des Weiteren gewerbesteuerpflichtig. Die Gewerbesteuer wird jährlich abgeführt. Auf Bundesebene kann es bei dieser Steuer zu deutlichen Unterschieden bei den Steuersätzen kommen, da diese von der jeweiligen Gemeinde festgelegt werden. Sobald ein Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt, muss des Weiteren eine Lohnsteuer entrichtet werden.
Dieser Fachbeitrag wurde vom Lexikon der Betriebsausgaben zur Verfügung gestellt.

Zur Person
Torsten Montag ist Chefredakteur von Gründerlexikon (www.gruenderlexikon.de). Als Dipl. Betriebswirt (FH) mit den Schwerpunkten Steuern- und Prüfungswesen, Investition, Finanzierung und Wirtschaftsrecht berät er bereits seit April 2005 Existenzgründer. Darüber hinaus ist er zugelassener KfW-Gründungsberater im Schwerpunkt Onlinemarketing. Dieser Fachbeitrag wurde vom Lexikon der Betriebsausgaben zur Verfügung gestellt.