Gastbeitrag von Andrea Lackner

Steuererklärung: Formulare, die Startups kennen müssen

Welche Formulare benötigen Startups für ihre Steuererklärung? Welche Dokumente müssen eingereicht werden? Wer es genau wissen möchte, kann sich hier einen Überblick verschaffen.
Steuererklärung: Formulare, die Startups kennen müssen
Montag, 9. Mai 2016VonTeam

Steuererklärung heißt vor allem Eines: Viel Arbeit. Denn zuerst einmal müssen alle wichtigen Belege für die Steuererklärung gesammelt werden. Danach geht es ans Ausfüllen der Dokumente und Formulare: Das ist zum einen die Einkommensteuererklärung mit ihren jeweiligen Anlagen. Daneben gilt es, die Umsatzsteuer-Jahreserklärung und gegebenenfalls auch die Gewerbesteuererklärung vorzubereiten – siehe auch “Steuererklärung – so bereiten sich Startups optimal vor“.

Um dies so schmerzlos wie möglich über die Bühne zu bringen, sind die wichtigsten Dokumente und Formulare für Startups im Rahmen ihrer Steuererklärung 2015 im Folgenden kurz erklärt:

1. Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung
Den Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung 2015 kennen viele Gründer noch aus früheren Arbeitsverhältnissen. Dieser Mantelbogen ist darum im Regelfall auch schnell und problemlos ausgefüllt: Neben den üblichen Sonderausgaben wie Kirchensteuer und politische Spenden können auch außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

2. Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Nun kommt der wirklich relevante Teil: Gewerbetreibende müssen zusätzlich zum Mantelbogen die Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb ausfüllen. Hier wird aufgeschlüsselt, wie hoch die Gewinne des Unternehmens im Jahr 2015 ausgefallen sind – und wie hoch die sich daraus errechnende Einkommensteuer ausfällt.

Angabe des erzielten Gewinns

Essentieller Bestandteil der Anlage G ist die Angabe des Gewinns. Dabei wird zwischen Einzelunternehmen und Personengesellschaft unterschieden: Gewinne von Einzelunternehmen werden in Zeile 4-5 eingetragen, Gesellschafter einer Personengesellschaft tragen ihren Gewinnanteil hingegen in den Zeilen 8-11 ein.

Steuerermäßigung durch Abzug der Gewerbesteuer

Wichtig: Die Einkommensteuer kann bei Gewerbetreibenden gemindert werden, und zwar um maximal den Betrag der Gewerbesteuer. Errechnet wird dies in Zeile 15-16: Hier muss der Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5% multipliziert und dann nochmals mit dem individuellen Hebesatz der Gemeinde verrechnet werden.

Im Optimalfall kann die ganze Gewerbesteuer bei der persönlichen Einkommensteuer abgezogen werden.

Gesondert zu behandeln: Einnahmen durch Unternehmensverkauf

Diese Kategorie ist für die meisten Unternehmer nicht relevant. Im Falle eines Verkaufs des Betriebs bzw. eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe wird der Gewinn daraus in Zeile 31-42 erfasst.

3. Anlage S – Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit
Freiberufler füllen zusätzlich zum Mantelbogen die Anlage S – Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, aus. Ziel ist auch hier, die Einkommensteuer auf Basis des erzielten Gewinns zu ermitteln. Anlage S ist dabei etwas kürzer und einfacher auszufüllen als Anlage G. Im Prinzip gelten für Anlage S aber dieselben Hinweise wie für Anlage G.

4. Gewinnermittlung
Neben dem Mantelbogen zur Steuererklärung sowie der Anlage G oder S müssen Startups auch eine Gewinnermittlung mit Aufschlüsselung der genauen Einnahmen und Ausgaben bzw. Erträge und Aufwendungen einreichen.

Formlose Gewinnermittlung

Alle Unternehmer mit einem Umsatz unter 17.500 € können eine formlose Gewinnermittlung einreichen. Diese Art der Gewinnermittlung ist die einfachste: Einnahmen und Ausgaben können unkompliziert und frei nach Kategorien gruppiert und aufgelistet werden.

Einnahmen-Überschuss Rechnung (EÜR)

Freiberufliche Unternehmer oder Gewerbetreibende ohne Kaufmannseigenschaften mit weniger als 600.000 € Jahresumsatz bzw. 60.000 € Gewinn müssen die amtliche EÜR ausfüllen. Der Vordruck EÜR vom Finanzamt ist ein standardisiertes Formular mit definierten Einnahmen- und Ausgaben-Kategorien – die Freiheiten der formlosen Gewinnermittlung haben Unternehmer hier nicht.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Kaufleute betreiben die komplizierteste Art der Buchführung: Die doppelte Buchführung / Bilanzierung. Sie müssen im Rahmen der Bilanz eine GuV zur Gewinnermittlung erstellen und diese im Rahmen der Steuererklärung abgeben.

5. Umsatzsteuer-Jahreserklärung
Alle Unternehmer – auch Kleinunternehmer, die gar keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen – sind zur Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung gemeinsam mit der Einkommensteuererklärung verpflichtet. Das Finanzamt ermittelt über die Umsatzsteuer-Jahreserklärung, wie hoch die Umsatzsteuer-Abschlusszahlung des Unternehmens am Jahresende ausfällt.

Auflistung aller erzielten Umsätze und Vorsteuerbeträge

Dabei werden zuerst ganz einfach alle Umsätze getrennt nach allgemeinem Steuersatz (19%), ermäßigtem Steuersatz (7%) oder davon abweichendem Steuersatz eingetragen (Zeile 37-45). Ebenso müssen alle Vorsteuerbeträge des Jahres angeführt werden (Zeile 61-70).

Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer

Richtig interessant wird es erst weiter hinten im Formular. Denn nun wird durch Abzug der im Geschäftsjahr 2015 gezahlten Vorsteuer von der vereinnahmten Umsatzsteuer zuerst die Umsatzsteuerzahllast ermittelt (Zeile 107).
Da das Unternehmen aber bereits innerhalb des Geschäftsjahres Umsatzsteuer-Vorauszahlungen geleistet hat, können diese wiederum abgezogen werden (Zeile 108). Übrig bleibt der Betrag der Abschlusszahlung bzw. des Erstattungsanspruchs (Zeile 109).

Anlage UR für innergemeinschaftliche Lieferungen

In bestimmten Fällen müssen Unternehmer neben der Umsatzsteuererklärung auch noch die Anlage UR ausfüllen. Relevant ist diese Anlage UR für Unternehmen, die Geschäfte mit Unternehmen anderer EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen haben (innergemeinschaftliche Lieferungen) oder steuerfreie Leistungen (z.B. Vermietung von Grundstücken) ausgeführt haben.

Umsatzsteuer-Jahreserklärung von Kleinunternehmern

Für Kleinunternehmer vereinfacht sich das Ausfüllen der Umsatzsteuer-Jahreserklärung signifikant. Neben den allgemeinen Angaben müssen sie lediglich ihre Umsätze in Zeile 33-34 angeben, ankreuzen, dass die Anlage UR nicht beigefügt wurde (Zeile 28) und ihre Unterschrift setzen (Zeile 29-30).

6. Gewerbesteuererklärung

Ale Gewerbetreibende müssen zusätzlich zur Einkommensteuererklärung und der Umsatzsteuer-Voranmeldung auch eine Gewerbesteuererklärung einreichen.

Anhand dieses Formulars wird die anfallende Gewerbesteuer für das Unternehmen berechnet. Diese kann je nach Unternehmensstandort unterschiedlich hoch ausfallen: Gemeinden dürfen den Gewerbesteuer-Hebesatz nämlich frei bestimmen – und der ist in Ballungsgebieten naturgemäß höher.

Angabe des Gewinns / Gewerbeertrags

In Zeile 33 wird zunächst der ermittelte Gewinn eingetragen – die einfachste Übung.

Erhöhung des Gewinns um bestimmte Hinzurechnungen

Zur Ermittlung der Gewerbesteuer werden dem Gewinn dann noch einzelne Posten hinzugerechnet. Zu den möglichen Hinzurechnungen zählen beispielsweise Entgelte für Schulden (Zeile 36), Gewinnanteile stiller Gesellschafter (Zeile 38) oder Miet- und Pachtzinsen (Zeile 39-40).

Senkung des Gewinns um gewisse Kürzungen

Der Gewinn kann aber auch um bestimmte Beträge gekürzt werden. Beispielsweise um 1,2% des Werts von Betriebsgrundstücken (Zeile 55) sowie Spenden und Mitgliedsbeiträge (Zeile 65-68).

Nachträgliche Angaben von Verlusten aus 2014

Der Gewerbeertrag kann außerdem durch Verluste aus 2014 gekürzt werden, soweit diese nicht bereits bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für 2014 berücksichtigt wurden – der Gewerbeverlust ist dann in Zeile 90 einzutragen.

7. Weitere Formulare und Anlagen

Neben den genannten Formularen können natürlich auch noch andere Formulare und Anlagen relevant sein. Dazu zählen beispielsweise:

· Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Unternehmer, die nebenberuflich selbstständig sind und darüber hinaus ein Arbeitnehmerverhältnis wahrnehmen, müssen ihre Einkünfte aus dem Arbeitnehmerverhältnis in Anlage N anführen.

· Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen

Hält ein Unternehmer als Privatperson zusätzlich noch Anteile an einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH (Anteile) oder AG (Aktien), müssen die Gewinne daraus über Anlage KAP versteuert werden.

· Anlage AUS – Ausländisches Kapital

Erzielt ein Unternehmer ausländische Einkünfte, die bereits im Ausland versteuert wurden, können diese über die Anlage AUS von den zu versteuernden Einkünften in Deutschland abgezogen werden.

Über die Autorin
Andrea Lackner ist Buchhaltungsexpertin beim Rechnungsprogramm Debitoor. Unter dem Motto “Keep it simple” fokussiert Debitoor speziell auf die Anforderungen von Gründern und Kleinunternehmern an ein Buchhaltungsprogramm: Eine einfache, intuitive und automatisierte Handhabung, die die Erstellung von Angeboten, Ausgaben und Rechnungen mit wenigen Klicks ermöglicht.

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