Gesetze 2013: Auf was Start-ups achten müssen

Gesetze 2013: Auf was Start-ups achten müssen – Gastbeitrag von Torsten Mayer (siehe links), Betreiber von Smoothy.de. Wenn Sie eine visionäre Idee haben und ein Unternehmen gründen wollen, dann müssen Sie viele Gesetze […]

Gesetze 2013: Auf was Start-ups achten müssen – Gastbeitrag von Torsten Mayer (siehe links), Betreiber von Smoothy.de.

Wenn Sie eine visionäre Idee haben und ein Unternehmen gründen wollen, dann müssen Sie viele Gesetze im Blick behalten. Bewährt hat es sich, im Vorfeld eine Checkliste zu erstellen, die alle wichtigen Punkte enthält, die Sie bedenken müssen. Diese arbeiten Sie dann Schritt für Schritt ab. Damit Sie bei den aktuellen Gesetzesentwicklungen den Überblick behalten, haben wir für Sie die wichtigsten Neuerungen für das Jahr 2013 zusammengestellt.

Der Gründungszuschuss
In der Vergangenheit wurde sehr häufig der Gründungszuschuss genutzt. Der Gesetzgeber hat dieses Instrument nun, leider zum Nachteil der Antragsteller, neu geregelt. Das “Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt” bringt folgende Änderungen mit sich:
* Damit Sie den Gründungszuschuss erhalten, müssen Sie vor dem Zeitpunkt der Unternehmensgründung einen Restanspruch auf das Arbeitslosengeld I von mindestens sechs Monaten (150 Tagen) haben. (Ehemals waren dies mindestens neunzig Tage, beziehungsweise drei Monate.)
* Im Gegensatz zu früher haben Sie nun keinen Rechtsanspruch mehr auf den Gründungszuschuss, denn dieser ist einer “Kann-Bestimmung” gewichen. Jeder entscheidende Sachbearbeiter hat also einen großen Ermessensspielraum bei der Erteilung oder Ablehnung.
* Die Grundförderung wurde von neun auf sechs Monate verkürzt. In dieser Zeit wird ein Betrag in Höhe von 300 Euro monatlich auf das Arbeitslosengeld I gezahlt.
* Die so genannte “Aufbauförderung” wird von sechs auf neun Monate angehoben. Während dieser Zeit werden ebenfalls 300 Euro monatlich entrichtet.
* Das Budget für den Zuschuss soll bis zum Jahre 2013 um bis zu 75 Prozent (!) gekürzt werden.

Es kommt also ganz entscheidend darauf an, dass Sie ein besonders gutes Verhältnis zu Ihrem Berater der Arbeitsagentur herstellen. Denn jetzt liegt es an ihm, die vorgegebenen Einsparungsziele einzuhalten. Daher wird er sehr sorgfältig nach Ablehnungsgründen suchen. Achten Sie darauf, formale Fehler zu vermeiden und stellen Sie Ihre fachliche, soziale und persönliche Eignung in einem besonders guten Licht dar. “Verkaufen” Sie Ihre Idee überzeugend und motiviert, und begründen Sie Ihr Vorhaben sinnvoll. Sollte die Chemie, trotz Ihrer Bemühungen, jedoch nicht stimmen, kann es angemessen sein, wenn Sie sich einen anderen Berater suchen.

Der Businessplan
Der Businessplan ist noch wichtiger geworden als bisher! Formulieren Sie überzeugend und schlüssig. Auf keinen Fall sollten Sie vorgefertigte Formulare nutzen. Arbeiten Sie realistische, nicht zu optimistische Erwartungen in Ihren Plan ein. Sie müssen darlegen, dass Sie während der Zeit der Förderung ausreichenden Umsatz machen, der es Ihnen ermöglicht, auf eigenen Beinen zu stehen. Eine zu optimistische Darlegung könnte jedoch zur Ablehnung führen, wenn der Sachbearbeiter den Eindruck gewinnen würde, dass Sie keine Förderung benötigen. Der Businessplan muss auch zukünftig von einer so genannten “fachkundigen Stelle” geprüft werden (das ist die so genannte “Tragfähigkeitsbescheinigung”). Wegen des nun angewendeten Ermessensspielraums, und auch, da sich die Kriterien, auf die ein besonderes Gewicht gelegt wird, nicht nur von Zeit zu Zeit, sondern auch von Berater zu Berater ändern können, sollten Sie auf jeden Fall Kontakt zu erfahrenen Existenzgründern suchen! Je mehr Informationen Sie im Vorfeld sammeln, desto höher ist Ihre Chance auf Bewilligung!

Der Zeitpunkt der Gründung
Damit Ihre Unternehmensgründung gelingt, sollten Sie auch bei diesen Überlegungen das Motto “Kontakte schaden nur dem, der keine hat” beachten. Denn dem Zeitpunkt Ihrer Gründung kommt, vor allem nach der geänderten Gesetzeslage, eine entscheidende Bedeutung zu. Da nun mehr denn je das vorhandene Budget der jeweiligen Arbeitsagentur über die Bewilligung Ihres Antrags entscheidet, sollten Sie den Kontakt zu der “Gründerszene” vor Ort pflegen und ausbauen. Denn wenn Sie den günstigsten Zeitpunkt wählen, in dem die “Kassen” Ihrer Arbeitsagentur gefüllt sind, erhöhen Sie die Chancen, dass Ihrem Antrag statt gegeben wird.

Die richtige Unternehmensform finden
Je nach der Art und Größe des Unternehmens, das Sie gründen möchten, müssen Sie noch viele weitere Punkte bedenken. So könnte beispielsweise die Eröffnung eines Geschäftskontos wichtig sein. Eventuell wollen Sie auch die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, weitere Fördermöglichkeiten, wie die der KfW Bank, prüfen und Ihr Gewerbe, möglichst im Vorfeld der Existenzgründung, bei der zuständigen Behörde anmelden. Ihr Finanzamt muss ebenso Kenntnis von Ihrer Unternehmensgründung erhalten, denn von dieser Behörde erhalten Sie Ihre Umsatzsteuer- und die Umsatzsteueridentifikationsnummer, die Sie dann auf allen erstellten Rechnungen angeben müssen.

Auch die Gesellschaftsform, die Sie für Ihr Unternehmen wählen, ist ganz entscheidend. Da gibt es beispielsweise die Möglichkeit, eine “Gesellschaft mit beschränkter Haftung”, also eine GmbH, zu gründen. Das ist eine klassische und etablierte Firmenform. Jedoch der “Pferdefuß” für viele Start-up-Gründer sind die 25.000 Euro, die sie als Mindestkapital aufbringen müssen. Neu ist die Anerkennung der britischen “Limited”, die auf Grund eines EU-Gesetzes auch in Deutschland bei der Firmengründung anerkannt ist. Das Mindestkapital beträgt hier lediglich ein britisches Pfund. Eine interessante Alternative ist auch die so genannte “Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) “, die eine Sondervariante der GmbH darstellt. Sie ist als Einstiegsvariante im Rahmen der GmbH konzipiert. Hier reicht als Mindestkapital ein Euro aus, weshalb sie auch als “Mini-GmbH” bezeichnet wird. Der Gesetzgeber schreibt bei dieser Unternehmensform allerdings eine Rücklage zur Absicherung von fünfundzwanzig Prozent des Jahresgewinns vor.

Fazit
Diese Ausführungen können natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit begründen, denn es kommt bei der Unternehmensgründung immer auf den Einzelfall an. Die geänderten Bedingungen für den Erhalt eines Gründungszuschusses und die erweiterten Möglichkeiten bei verschiedenen Gesellschaftsformen sind wesentliche Punkte, auf die Sie Ihr Augenmerk richten sollten. Vor allem aber gilt: Zur sorgfältigen Recherche aller Bedingungen, Gesetze und Gelegenheiten gibt es Informationen in Hülle und Fülle. Nehmen Sie auch das Potential Ihrer örtlichen IHK, die Tipps und Tricks professioneller Helfer bei der Existenzgründung und Netzwerke von Unternehmern, die schon erfolgreich gegründet haben, wahr, damit Ihr Start-up-Unternehmen von Beginn an ein Erfolg wird!

Zur Person
Torsten Mayer ist als Betreiber des noch jungen Unternehmens Smoothy.de (www.smoothy.de), einer Manufaktur für Sitzsäcke und Hundebetten, bestens mit dem Themenkomplex Start-ups vertraut.