Liebe ist keine Zutat im Sinne des § 5 der LMKV

Bei vielen Mass Customization-Start-ups, die sich mit Lebensmitteln beschäftigen, ist immer auch Liebe im Spiel. Zumindest steht beispielsweise beim deutschen Müsli-Pionier mymuesli (www.mymuesli.com) auf der amtlichen Zutatenliste, die alleine nach deutschem Recht schon […]
Liebe ist keine Zutat im Sinne des § 5 der LMKV
Donnerstag, 2. August 2012VonAlexander Hüsing

Bei vielen Mass Customization-Start-ups, die sich mit Lebensmitteln beschäftigen, ist immer auch Liebe im Spiel. Zumindest steht beispielsweise beim deutschen Müsli-Pionier mymuesli (www.mymuesli.com) auf der amtlichen Zutatenliste, die alleine nach deutschem Recht schon eine Wissenschaft für sich ist, immer als letzter Punkt “viel Liebe”. Viele Konsumenten mögen diesen dezenten Hinweis, der das simple Müsli einen weiteren Hauch von Individualität verleiht. Welche Blüten ein solcher Hinweis treiben kann, zeigt das Ordnungsamt Pankow in Berlin. Es geht um das in Szenekneipen beliebte Bier mit dem Namen Bier, das laut Etikett neben Hopfen, Malz, Hefe und Wasser auch Liebe enthält.

Unter der Überschrift “Verbotene Liebe: Wo das Ordnungsamt ganz genau hinschaut” berichtet der Berliner “Tagesspiegel” über die Probleme des Ordnungsamts in der Hauptstadt mit kreativen Zutatenlisten. Der Artikel gipfelt im wunderschönen Satz: “Die im Zutatenverzeichnis genannte Liebe sei ‘keine Zutat im Sinne des § 5 der LMKV’. Mit LMKV ist natürlich die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung gemeint. Darin heißt es: “Zutat ist jeder Stoff, einschließlich der Zusatzstoffe sowie der Enzyme im Sinne des Artikels 6 Absatz 4 Buchstabe a der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür (ABl. L 109 vom 6.5.2000, S. 29) in der jeweils geltenden Fassung, der bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet wird und – wenn auch möglicherweise in veränderter Form – im Enderzeugnis vorhanden bleibt. Besteht eine Zutat eines Lebensmittels aus mehreren Zutaten (zusammengesetzte Zutat), so gelten diese als Zutaten des Lebensmittels”. Behördendeutsch kann so schön sein.

ds_bier

Wenn alle Ordnungsämter so herzlos sind und auf die Durchsetzung von § 5 der LMKV pochen, ist bald nirgendwo mehr “Liebe drin”. Was doch schade wäre. mymuesli-Gründer Max Wittrock twitterte mit uns über den Artikel. Er schrieb: “Wir möchten das evtl. in Zukunft eh mit einem Herz-Icon machen, aber wie verrückt”. Recht hat er! Ein Herz-Icon ist aber sicherlich auch keine Zutat im Sinne des § 5 der LMKV.

Alexander Hüsing

Alexander Hüsing, Chefredakteur von deutsche-startups.de, arbeitet seit 1996 als Journalist. Während des New Economy-Booms volontierte er beim Branchendienst kressreport. Schon in dieser Zeit beschäftigte er sich mit jungen, aufstrebenden Internet-Start-ups. 2007 startete er deutsche-startups.de.