Heikles Thema: Marktplatz-Recht.de startet Richterbewertung

Bereits im Frühjahr ging das Juristennetzwerk Marktplatz-Recht.de (www.marktplatz-recht.de) online. Nun hat das Team sein Angebot erweitert – um ein äußerst heikles Thema, eine Richter- und Gerichtsbewertung. Den ausschlaggebenden Impuls gab die Entscheidung des […]
Heikles Thema: Marktplatz-Recht.de startet Richterbewertung
Dienstag, 26. Oktober 2010VonYvonne Ortmann

Bereits im Frühjahr ging das Juristennetzwerk Marktplatz-Recht.de (www.marktplatz-recht.de) online. Nun hat das Team sein Angebot erweitert – um ein äußerst heikles Thema, eine Richter- und Gerichtsbewertung. Den ausschlaggebenden Impuls gab die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur “spickmich-Klage”. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Verfassungsbeschwerde einer Lehrerin kürzlich endgültig ab. Bei Marktplatz-Recht.de bekommen nur Rechtsanwälte die Möglichkeit, zu bewerten. “Es sollen schließlich fachliche Bewertungen auf Augenhöhe sein”, sagt Geschäftsführer Michael Friedmann. Es gehe nicht um subjektive Frustbewertungen. Auch Ausreißerstimmen bleiben unberücksichtigt.

Marktplatz-Recht.de ist eine Mischung aus Informationsplattform und Netzwerk für Juristen. In den geschlossenen Kreis gelangt nur, wer seine Verbindung zur Juristerei mit entsprechenden Dokumenten belegen kann. Richter, Anwälte, Studenten und andere rechtsaffine Berufsgruppen haben Zugang zu nützlichen Tools wie der Terminvertretungsbörse für Rechtsanwälte oder der Hiwibörse. Und zur Richterbewertung, die längerfristig auch für Außenstehende einsehbar sein soll. Bewertungskriterien sind beispielsweise Qualifikation des Richters, Verhandlungsführung und die Nachvollziehbarkeit der Urteilsbegründung. In Bezug auf die Gerichte sind unter anderem technische Ausstattung, Park- und Besprechungsmöglichkeiten relevant.

Berufsinterner Nutzen

Der Nutzen sei vielfältig: “Anwälte können sich mit ihrer Prozesstaktik besser auf den Richter einstellen und sich über die Gegebenheiten der Gerichte informieren. Richter können positive Bewertungen sammeln und erhalten wichtiges Feedback.” Somit ist der Nutzen eher berufsintern – anders als bei frag-einen-anwalt.de (www.frag-einen-anwalt.de), wo Nutzer Anwälte schon seit geraumer Zeit anfragen und bewerten können. Beide Plattformen sowie das Portal 123recht.net (www.123recht.net) werden von der qnc GmbH aus Hannover betrieben, letzteres zusammen mit der Hans Soldan GmbH. Interessant dürfte die Bewertung von Richtern und Gerichten werden, wenn sich jemand – wie im Fall spickmich – gegen diese Äußerungen wehrt.

Yvonne Ortmann

Seit Mai 2009 schreibt Yvonne für deutsche-startups.de Gründerportraits, Start-up-Geschichten und mehr – ihre besondere Begeisterung gilt Geschäftsideen mit gesellschaftlich-sozialer Relevanz. Sie tummelt sich auch im Ausland – immer auf der Suche nach spannenden Gründerpersönlichkeiten und Geschäftsideen.