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Login
dshini.net
URL:
http://www.dshini.net/
Gründer:
Ralf Wipper
Gründungsjahr:
2007
Firmensitz:
Sömmerda
Geschäftsmodell:
Shared Profit Community
Kontakt:
rwipper (at) dshini (punkt) net
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Artikel über dieses Startup:
Kurzmitteilungen: BewerberVZ, KennstDuEinen.de, eins.de, dshini.net, Moyono, naanoo.com
Aktuelle Neuigkeiten aus der Internetwelt in Kurzform. *Der Machtkampf zwischen dem Recruiting-Dienst BewerberVZ (
www.bewerbervz.de
) und der Studenten-Community studiVZ geht in eine neue Runde. Das …
vom 04. März 2008 von Alexander Hüsing
Die letzten 10 Kommentare über dieses Startup
[...] Alles Lesen:Deutsche Startups.de [...]
"Anton", gehts noch plumper?
ist schon eine Heisse Debatte mit Studi...aus solchen Gründen habe ich mir mal das Dshini.net angeschaut,und mich dort angemeldet...Ein Super Konzept,da es die erste Plattform ist,die uns,den Usern,etwas bringt...ich werde mir die Entwicklung auf jedenfall mal anschauen..wer weiß-vielleicht ist das ja die Zukunft!
Natürlich ist StudiVZ als Marke beim DPMA eingetragen! Da aus der Datenbank nicht direkt verlinkt werden kann hier der Beleg: http://img405.imageshack.us/img405/6514/dpmale0.png Als Tag der Anmeldung ist der 16.05.2006 angegeben. Die Eintragung selbst erfolgt oft viel später. In diesem Fall halt der 04.03.2008.
@Sebastian Da hättest Du recht, wenn es um Markenrecht ginge. Die Abmahnung von StudiVZ stützt sich aber - zumindest die, die veröffentlich wurde - vor allem auf das Wettbewerbsrecht. Und da sieht das schon anders aus. Wenn der User das Gefühl haben könnte daß "BewerberVZ" ein weiteres Angebot der Studi- bzw. SchuelerVZ-Macher ist, kann das bei der großen Zielgruppenbekanntheit der Angebote schon rechtswidrig sein. Ich würde dem Ganzen vor Gericht so 50:50 geben. Die E.V. ist ja offensichtlich schon zugunsten von StudiVZ ergangen. (jedenfalls wird das berichtet) Wenn - um mal ein anderes Beispiel zu geben - Du morgen Nuttenscout24.de startest, würde ich sogar 80:20 sagen ... also 1 oder 2 Buchstaben sind da kein Maßstab. Viele Grüße vom Wannsee, Sebastian
Und Recht hast du! @Sebastian Die Jungs da setzen die Prioritäten etwas "seltsam"
Wenn StudiVZ mit der Abmahung gegenüber BewerberVZ durchkommt, seh ich schwarz für den Rechtsstaat Deutschland. Laut meiner Wissenstands ist die Verwechslungsgefahr bei Marken gegeben, wenn der Name sich nur um 1 oder 2 Zeichen unterscheidet und zudem noch eine Ahnlichkeiten aufweisst, z.b. netz deutsch oder net englisch Aber Studi und Bewerber zu verwechseln wegen der Endung VZ mag vielleicht für die Leser von Deutsche Startups ersichtlich sein, aber wenn ich das meinen Großeltern erzähle, würden die niemals drauf kommen, dass BewerberVZ sich einen Vorteil davon verschaffen könnte. Man sollte doch mal die Kirche im Dorf lassen und sich an Stelle von StudiVZ mal auf ihre Arbeit konzentrieren und auf die Plattformen. Es ist nämlich jedem Studenten egal, ob StudiVZ erwirkt, dass BewerberVZ sich umnennen soll oder nicht, weil die Studenten nutzen StudiVZ um mit ihren Mitstudenten zu kommunizieren und NICHT um ein Allerweltsunternehmen zu unterstützen. Meine persönliche Meinung
>Wie studiVZ ist bislang nicht beim DPMA registriert. Dann >sucht hier (https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html) mal >nach studiVZ, da kommt man ohne Probleme auf einen Treffer. Ja, dann guck mal genau hin: Tag der Eintragung: 04.03.2008 alles klar?
Ich denke auch BewerberVZ hat so schon genug publicity...
Wie studiVZ ist bislang nicht beim DPMA registriert. Dann sucht hier (https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html) mal nach studiVZ, da kommt man ohne Probleme auf einen Treffer.
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