Exit


Exit

1. Begriff: Exit bezeichnet den Ausstieg eines Investors aus einer Unternehmung, d.h. die Veräußerung der Beteiligung.

2. Merkmale: Besondere Bedeutung kommt dem Exit im Bereich Venture Capital (VC) zu, da dieser hier der Gewinnrealisierung entspricht. Die Exit-Strategie wird meist schon zu Beginn der VC-Beziehung festgelegt. Hierzu wird eine Exit Due Diligence durchgeführt, um die unterschiedlichen Möglichkeiten und deren Bedingungen auszuloten. Die daraufhin gewählte Exit-Strategie wird häufig im VC-Vertrag fixiert.

3. Formen: Die unterschiedlichen Formen eines Exits werden als Exitkanäle bezeichnet.
a) Trade Sale: (1) Begriff: Die Beteiligung wird an eine andere Gesellschaft verkauft, meist an einen strategischen Investor. Für viele kleine Unternehmen ist dies die einzige Möglichkeit der Veräußerung an Dritte, sofern die Bedingungen eines Börsengangs noch nicht erfüllt sind. (2) aus Sicht der VC-Gesellschaft: Strategische Investoren sind häufig z.B. aufgrund von Synergiepotenzialen bereit, ein Premium zu bezahlen. Allerdings besteht auch die Gefahr, dass bei einer Auktion zu wenig Bieter vorhanden sind, um diese kontrolliert und effizient durchzuführen. Als weiterer Vorteil ist der Verkauf im Vergleich zum Börsengang nicht nur leichter und schneller, sondern auch kostengünstiger zu realisieren. (3) aus Sicht des Altunternehmers bzw. Managements: Hier stellt der Trade Sale häufig die Gefahr des Unabhängigkeitsverlusts dar und bietet somit ein hohes Konfliktpotenzial zwischen den neuen Eigentümern und den alten Eigentümern bzw. dem Management.
b) Secondary Purchase: (1) Begriff: Die Anteile werden an einen anderen finanziellen Investor, meist an eine andere VC-Gesellschaft, verkauft. (2) aus Sicht der VC-Gesellschaft: Die Transaktion ist meist einfach, schnell und kostengünstig durchführbar. Allerdings sind beim Secondary Puchase nicht die Gewinne des Trade Sales erreichbar. (3) aus Sicht des Unternehmers: Ähnlich wie bei Trade Sale ist der Unabhängigkeitsverlust der größte Nachteil.
c) Buy Back: (1) Begriff: Die Beteiligung wird durch das Unternehmen selbst zurückgekauft. (2) aus Sicht der VC-Gesellschaft: Der größte Vorteil entsteht hier für die VC-Gesellschaft in Form einer Absicherung im Krisenfall. Durch die verpflichtende Fixierung des Rückkaufs im VC-Vertrag ist die Fungibilität der Beteiligung für die VC-Gesellschaft gewährleistet. Zusätzlich ist die Transaktion für beide Parteien schnell und unkompliziert durchführbar. Der Nachteil ist der Verzicht auf einen Angebotwettbewerb um die Anteile, so dass der erzielte Kaufpreis und damit die Gewinn der VC-Gesellschaft geringer ausfallen. (3) aus Sicht des Unternehmers: Neben der einfachen Abwicklung garantiert dieser Exitkanal dem Unternehmer nach dem Rückkauf die volle Kontrolle über sein Unternehmen. Gleichzeitig stellt der Rückkauf aber durch den hohen Mittelaufwand einen großen Kraftakt für ihn dar. Weiter reduziert die fixierte Put-Option den Anreiz der VC-Gesellschaft sich aktiv für die Verbesserung des Unternehmens einzusetzen, da diese nun nicht an einer Wertsteigerung partizipieren.
d) Management-Buy-out (MBO): Hierbei kauft das Management im Gegensatz zu den Alteigentümern die Anteile auf. Vor- und Nachteile entsprechen denen des Buy-back. Wenn ein externes Management-Team die Anteile erwirbt, spricht man von einem Management-Buy-in (Buy-out-Finanzierung).
e) Going Public: (1) Begriff: Die Gesellschaft wird an die Börse gebracht. Dies ist jedoch kein Exit im eigentlichen Sinne, da es nicht den Verkauf der Anteile bedeutet, sondern stellt eher eine Vorbereitung und Erleichterung des Verkaufs dar. Häufig kann der Verkauf der Anteile auch nicht im Zuge des Initial Public Offering (IPO) geschehen, da meist eine Lock-Up-Periode vorgeschrieben ist, in der die Anteile weiter gehalten werden müssen. (2) aus Sicht der VC-Gesellschaft: Der größte Vorteil hierbei ist eine meist hohe Bewertung und hohe Verkaufserlöse für die VC-Gesellschaft. Zusätzlich kann der Verkauf der Anteile gestaffelt werden und eine mittelfristige Partizipation an der weiteren Unternehmensentwicklung erreicht werden. Allerdings führt die Lock-Up-Periode auch zu Nachteilen. So kann die VC-Gesellschaft über die Unternehmensumwandlung zur Aktiengesellschaft ihre hohen Mitspracherechte verlieren, ohne sich jedoch aus der Investition zurückziehen zu können. Ein zusätzlicher Nachteil sind die mit dem IPO verbundenen, hohen Kosten und der hohe Planungs- und Vorbereitungsaufwand. Jedoch ist eine starke Unterstützung des Managements wahrscheinlich, besonders vor dem Hintergrund des Trade Sales als Alternative. (3) aus Sicht des Managements: Neben den möglichen hohen Verkaufserlösen und der erhöhten Liquidität der eigenen Anteile besitzt das Management aufgrund der Streuung der Aktien weiterhin relativ hohe Freiheit gegenüber den Neueigentümern. Zusätzlich zu den hohen IPO-Kosten stellen die laufenden Publikationspflichten und der hohe Performancedruck durch den Markt weitere Nachteile dar.
f) Receivership/Liquidation: Die Gesellschaft wird liquidiert und die Liquidationserlöse verteilt. Dies ist in den seltensten Fällen ein freiwilliger Exit, sondern entspricht häufig dem Scheitern der Unternehmung und einem Verlust der VC-Gesellschaft. Dieser ist aufgrund geringer Haftungs- und Liquidationsmasse sogar häufig mit einem Totalverlust gleichzusetzen. Ein Vorteil kann jedoch sein, dass die Alteigentümer und das Management sich aus der Unternehmung zurückziehen können.

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