Gastbeitrag von Anna Köhn

Überstunden: Dies müssen Gründer unbedingt beachten!

Unternehmensberater tun es, PR-Profis tun es, Assistenzärztinnen sowieso: Überstunden ableisten. Allzu oft setzen Arbeitgeber dabei aber allein auf Enthusiasmus und guten Willen – und landen vor Gericht. Ein Gastbeitrag von Rechtsanwältin Anna Köhn.
Überstunden: Dies müssen Gründer unbedingt beachten!
Mittwoch, 31. August 2016VonAlexander Hüsing

“Mit dem Gehalt sind Überstunden abgegolten”. Diese Klausel kennt so mancher junge Unternehmensgründer noch aus seinem früheren Leben als Arbeitnehmer. Allerdings sollte er sich hüten, den Satz unüberlegt in die Verträge mit seinen Arbeitnehmern zu übernehmen. Denn er gehört zu einer Fülle von Regelungen, die sich in Deutschland zwar eingebürgert haben, die aber in den meisten Arbeitsverträgen einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand halten würden. Beim Thema Überstunden gilt: Rechtssicherheit schaffen.

Arbeitszeitgesetz beachten

Theoretisch können Arbeitgeber frei verhandeln, in welchem Umfang ein Arbeitnehmer arbeiten soll. Praktisch müssen sie aber vieles zu beachten. Ein paar Beispiele:

* Das Arbeitszeitgesetz sieht maximal acht Stunden Arbeit vor. Bis zu zehn Stunden sind zulässig, wenn der Arbeitgeber für Ausgleich sorgt.
* Ohne Pause durcharbeiten lassen? Das ist ein Klagegrund!
* An Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht in die Firma zitiert werden – oder zuhause am Laptop arbeitsrelevante E-Mails beantworten.

Überstunden vertraglich fixieren

Arbeitnehmer sind nur im absoluten Ausnahmefall, z.B. bei Katastrophenfällen, ohne gesonderte Vereinbarung zu Überstunden verpflichtet. Ansonsten gilt: Ohne vertragliche Vereinbarung muss kein Arbeitnehmer Überstunden ableisten. Es empfiehlt sich daher, bereits in den Arbeitsvertrag eine Verpflichtung des Arbeitnehmers zum Ableisten von Überstunden aufzunehmen. Möglich sind beispielsweise Klauseln, die die Überstunden an eine ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers knüpfen.

Wie ungemütlich es für Arbeitgeber werden kann, zeigt auch das Thema Mindestlohn. Angenommen, ein Arbeitnehmer verdient monatlich brutto nur etwas mehr als gesetzlich vorgeschrieben. Dann addieren sich Überstunden schnell zu einem Problem: Der Durchschnittsverdienst pro Stunde fällt unter den Mindestlohn. Der Arbeitgeber begeht dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn er die Überstunden nicht rechtzeitig ausgleicht bzw. vergütet.

Zur Autorin
Anna Köhn ist Rechtsanwältin bei Altenburg Fachanwälte für Arbeitsrecht. Am 7. September um 11 Uhr gibt sie ein kostenloses Webinar zum Thema “Arbeitszeit und Überstunden – Rahmenbedingungen und die Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers” bei dem Legal-Tech-Startup Smartlaw.

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Foto (oben): Shutterstock

Alexander Hüsing

Alexander Hüsing, Chefredakteur von deutsche-startups.de, arbeitet seit 1996 als Journalist. Während des New Economy-Booms volontierte er beim Branchendienst kressreport. Schon in dieser Zeit beschäftigte er sich mit jungen, aufstrebenden Internet-Start-ups. 2007 startete er deutsche-startups.de.