Gastbeitrag von Martin Butters

Tipps rund um die passende Gewerbeversicherung

Dass die Situation in der Gründungsphase wacklig ist, wird oftmals mit zugekniffenen Augen konsequent ignoriert, finde ich. Finanziell haben die meisten Gründer bis an die Halskrause kalkuliert. Nicht selten sind sie mit KfW- und Dispo-Krediten verschuldet.
Tipps rund um die passende Gewerbeversicherung
Dienstag, 21. Juni 2016VonTeam

Start-ups strotzen vor innovativer Ideen. Mit ihrer Kreativität und ihrem Idealismus sind sie die Antriebsmotoren der deutschen und auch internationalen Wirtschaft. Sie sorgen dafür, dass der Fortschritt niemals zum Stillstand kommt und setzen zukunftsorientierte Impulse. Das außergewöhnlich Sympathische ist dieser mitreißende Enthusiasmus. Denn den allermeisten geht es um weitaus mehr als eine neue Idee: Sie folgen ihrer Überzeugung, die sie mit Know-how, Querdenkertum – und notfalls auch mit der Brechstange – zum Leben erwecken wollen. Mit ihrem unternehmerischen Mut sind sie vielen anderen meilenweit voraus, obwohl sie doch erst ganz am Anfang stehen. Und dennoch heißt es zwingend, die Risiken im Auge zu behalten.

Gewerbeversicherung – individuell zugeschnittene Sicherheit

Dass die Situation in der Gründungsphase wacklig ist, wird oftmals mit zugekniffenen Augen konsequent ignoriert, finde ich. Finanziell haben die meisten Gründer bis an die Halskrause kalkuliert. Nicht selten sind sie mit KfW- und Dispo-Krediten verschuldet. Andere haben ihr Startkapital per Crowdfunding oder über Investoren erhalten. Fakt bleibt allemal: Das Budget ist begrenzt und diese Grenze ist eng gesteckt. Ungewöhnliche Belastungen sollten jetzt schlichtweg nicht passieren. Ich bin mir sicher: Damit aus der hoffentlich bald sicheren Existenz keine naive Einbahnstraße wird, sollten Newcomer dringendst die optimalen Gewerbeversicherungen abschließen – und das auf die jeweilige Branche abgestimmt. Wir wissen aus eigener Erfahrung, wovon wir sprechen. Bereits 2006 haben wir uns mit einem Online-Vergleichsportal für gewerbliche Versicherungen ins „kalte Wasser“ geschmissen. Aber welche Versicherungsarten sind für Existenzgründer und Start-Ups wichtig? Folgend möchte ich auf die unterschiedlichen Varianten eingehen:

Betriebshaftpflicht – ein unentbehrliches Muss

Nein, es passiert nicht immer nur den anderen. Auch man selbst – ob Geschäftsführer oder Mitarbeiter – macht Fehler. Gründer sollten sich vor Augen halten, dass sie mit dem Datum der Geschäftseröffnung vollkommen anderen Haftungsrisiken unterliegen als Privatpersonen – sie sind jetzt Gewerbetreibende. Die vorstellbaren Szenarien sind so vielfältig wie simpel: Ein Mitarbeiter lässt über Nacht die Kaffeemaschine versehentlich an, die durch eine Überspannung Feuer fängt. Für den entstandenen Brandschaden am Gebäude und den Nachbarbüros ist das Startup-Unternehmen in der Haftung. Die Schadenersatzansprüche lassen sich mit großer Wahrscheinlichkeit nicht aus dem aktuellen Betriebsvermögen stemmen. Je nach Gesellschaftsform haftet der Gründer auch mit seinem Privatvermögen, selbst bei einer GmbH gibt es eine Durchgriffshaftung in bestimmten Fällen. Die Betriebshaftpflicht tritt damit auch bei grober Fahrlässigkeit für die Kosten ein. Im Vergleich zu den hohen Forderungen der Geschädigten, sind die Prämien ein Klacks.

Vermögensschadenhaftpflicht – es geht um „Hand-in-Hand“-Kooperation

Kooperationen sind wichtig und üblich; dennoch birgt die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen immer auch eine Gefahr. Die Startups sind froh darüber und stolz darauf, dass Kunden bei ihnen bestellen. Plötzlich gibt es Verzögerungen in der Belieferung, die sich auf die Betriebsabläufe und Verpflichtungen des Kunden auswirken. Ganz sicher wird der nicht auf dem Vermögensschaden sitzen bleiben wollen. Gerade Termingeschäfte oder terminierte Dienst- oder Handwerksleistungen sind dafür geradezu prädestiniert. Was erfahrungsgemäß passiert, sind zum Teil beträchtliche Schadenersatzforderungen. Die Gerichte wissen ein Lied davon zu singen. Dabei sind solche Schäden im Wirtschaftsleben nicht unbedingt ungewöhnlich und müssen nicht zwangsläufig zum Abbruch der Geschäftsverbindung führen – höchstenfalls dann, wenn der Existenzgründer eben nicht über eine Vermögensschadenhaftpflicht verfügt, über die der Schaden reguliert wird.

Betriebsinhaltsversicherung – damit der Betrieb auch im Schadenfall weiterlaufen kann

Ärgerlich allemal, aber kaum vorhersehbar: Ein Wasserbruch, ein Feuer, Sturm oder Hagel oder die Zeitgenossen mit den langen Fingern, das wertvolle Inventar ist zerstört oder gestohlen. Die Neuanschaffung ist ebenso kostspielig – wenn nicht sogar teurer – als die Erstausstattung. Und vollkommen logisch, das ist vermutlich nicht nur schmerzhaft zwischen Daumen und Zeigefinger, sondern im Normalfall gar nicht machbar. In diesen Überlegungen geht es um weitaus mehr als lediglich die Büroausstattung. Ein Kabel ist nicht korrekt verlegt – Kurzschluss! Die Folge kann sein, dass der gesamte Waren- oder Rohstoffbestand nach dem Feuer nur noch ein kümmerliches Häufchen Asche ist. Dem Startup fehlt per sofort der Nachschub, um die Ausfälle zu egalisieren. Absichern lässt sich das mit der sogenannten Inhaltsversicherung. Die private Hausratversicherung der Gründer greift hier selbstverständlich nicht.

Versicherung bei Betriebsunterbrechung – wenn vorübergehend nichts mehr geht

Die Gründe dafür, dass ein Startup-Unternehmen zeitweilig den Betrieb einstellen muss, können vielfältig sein. Die wichtigsten Maschinen sind kaputt, Ersatzteile müssen erst angefertigt werden, der Computer wurde mit sämtlicher Software gestohlen, die Büroräume sind nach einem Leitungswasserschaden nicht nutzbar oder durch einen Feuerschaden ist die Internetleitung lahm gelegt. Für die meisten Online-Startups eine Katastrophe. Die Fixkosten wie Löhne, Gehälter oder Provisionen müssen weiter gezahlt werden, aber die Einnahmen bzw. der Gewinn fallen aus. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den finanziellen Schaden in der Regel über einen Zeitraum von zwölf Monaten und lässt die Gründer somit nicht im Regen stehen.

Firmenrechtsschutzversicherung – immer handlungsfähig bleiben

Rechtsstreitigkeiten sind der Wirtschaftswelt an der Tagesordnung. Fühlen sich Privatmenschen dadurch persönlich angegriffen, geht es in Unternehmen keinesfalls um Emotionen, sondern vielmehr um Fakten, die – hoffentlich vorwurfsfrei – vor den Gerichten geklärt werden. Kein Grund es persönlich zu nehmen, wenn man verklagt wird. Manche Rechtsformen, beispielsweise Aktiengesellschaften, sind dazu vor den Investoren sogar verpflichtet. Fakt bleibt, dass nur derjenige vernünftig agieren kann, der sich die Auseinandersetzungen der Advokaten auch leisten kann. Vor einem ehemaligen Mitarbeiter, der sich ungerecht behandelt fühlt, kuschen? Streit mit dem gewerblichen Vermieter? Probleme mit dem Finanzamt? Auf einer geschäftlichen Fahrt passiert ein Unfall – dann der Vorwurf, man sei schuld, eigener Meinung nach nicht: Wer einer Auseinandersetzung nicht aus dem Wege gehen will muss sich Rechtsbeistand holen. Ohne diesen ist das finanzielle Risiko groß und das Startup-Unternehmen gefährdet.

Cyber-Risk-Versicherung – Schutz für einen der sensibelsten Bereiche überhaupt

In der aktuellen Kommunikationsgesellschaft funktioniert so gut wie kein Unternehmen mehr ohne die entsprechende IT. Dabei sind häufig jene Dinge am wertvollsten, die nicht sichtbar sind. Hackerangriffe und Cyberkriminalität, Datenpannen oder unzureichende Verschlüsselungen können immensen Schaden anrichten – gerade weil es sich hier oftmals um persönlich schützenswerte, unternehmenssensible Daten oder sogar Konto- oder Bankdaten inklusive Passwörtern handelt. Bekannt ist, dass gegenwärtig zunehmend kleinere Unternehmen ins Fadenkreuz der Internetkriminalität geraten sind. Startups und Existenzgründer beginnen im Normalfall mit einem begrenzten Budget und sind angesichts der steigenden Delikte kaum imstande, ein adäquates Krisenmanagement zu implementieren. Überall dort, wo Computerdaten benutzt werden, Bezahlvorgänge oder andere Datentransfers Teil des Geschäftsmodells sind, kommt die Cyber-Risk-Versicherung zum Einsatz. Selbst wenn sich eine Person Zugang zu vertraulichen Informationen verschafft, ohne direkt in das System einzudringen, tritt der Versicherungsfall ein. Speziell innovative Gründer wären paradox schlecht beraten, wenn sie sich gegen die negative Kehrseite der Innovationsmedaille nicht absichern würden.

Directors & Officers-Versicherung

Für Führungskräfte, die über eigenständige Entscheidungskompetenzen verfügen, ist die sogenannte Directors & Officers-Versicherung gedacht. Entscheidungen müssen getroffen werden, um Firmen wettbewerbsfähig und produktiv zu halten, das ist gängige Realität. Allerdings bergen diese Entscheidungen deutliche Risiken. Jede, sei sie auch noch so verantwortlich getroffen, kann sich im Nachhinein als falsch erweisen. Wie auch in den Medien immer zu lesen ist, können Managementfehler unternehmensgefährdend sein. Kommt es zum konkreten Schadensfall, müssten beteiligte Entscheider mit ihrem Privatvermögen haften. Davor schützt die D&O-Police. Letztlich handelt es sich hier um eine spezielle Haftpflicht-Versicherung für einen definierten Kundenkreis. Manager schützen damit ihr privates Vermögen. Dass die Directors & Officers-Versicherung auch bei gesamtschuldnerischer Haftung eintritt, ist umso wichtiger, als die Manager auch für Fehler ihrer Geschäftsleitungskollegen haften. Eine Managerhaftpflichtversicherung ist auch die Lösung gegen die häufig von GmbHs untersagte Haftungsfreistellung von GmbH-Geschäftsführern. Die Unternehmen – zum größten Teil Aktiengesellschaften – profitieren bei einer D&O Absicherung davon, dass Schadensummen abgedeckt werden, die bei den Verantwortlichen kaum vollstreckt werden könnten. Das Ergebnis der D&O ist der gesicherte Fortbestand des jeweiligen Unternehmens auch im Schadenfall.

Zur Person
Martin Butters ist Gründer von Finanzchecks.de, die seit 2009 auf Versicherungsvergleiche für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen online spezialisiert sind. Das Ziel ist es dem Kunden einfach und transparent einen Marktüberblick zu verschaffen, um nicht nur die Betriebskasse zu entlasten, sondern die notwendige Leistung vom Versicherer im Schadensfall zu erhalten.

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