Anti-Angel-Gesetz

Offener Brief an den hessischen Finanzminister Schäfer

In einem offenen Brief fordert der Startup Verband Finanzminister Thomas Schäfer auf, seine Pläne für das Anti-Angel-Gesetz nicht weiter zu verfolgen. Hintergrund ist eine Bundesratsinitiative, wonach Erträge aus der Veräußerung von Streubesitzbeteiligungen besteuert werden sollen.
Offener Brief an den hessischen Finanzminister Schäfer
Dienstag, 25. November 2014VonAlexander Hüsing

Das Anti-Angel-Gesetz steht leider vor der Rückkehr – siehe dazu auch “Was weiß Hessens Finanzminister über Start-up-Finanzierung? Nichts!“. Nun meldet sich auch der Startup-Verband erneut in dieser Sache zu Wort. In einem offenen Brief fordert der Bundesverband Deutsche Start-ups den hessischen Finanzministers Thomas Schäfer (CDU) auf, seine Pläne für das Anti-Angel-Gesetz nicht weiter zu verfolgen.

Hintergrund ist eine Bundesratsinitiative des hessischen Finanzministers, wonach künftig Erträge aus der Veräußerung von Streubesitzbeteiligungen wieder einmal besteuert werden sollen – siehe dazu auch “Hessens Finanzminister gefährdet Start-up-Finanzierung“. In einem Interview sagte Schäfer kürzlich dies: “In den allerwenigsten Fällen geht jemand in ein Start-up-Unternehmen mit weniger als 10 %-Beteiligung. Die meisten gehen mal mindestens mit 25,1 % um einen bestimmenden Einfluss auf das Unternehmen zu haben. Dass nur jemand Geld gibt und nur zuguckt, ist in dieser Diskussion zwischen Business Angels und Venture Capital eher selten. Sofern sind die meisten nicht betroffen”.

Dies teilt der Startup-Verband nun dazu mit: “Der hessische Finanzminister Dr. Thomas Schäfer hat vor einem Monat eine erneute Initiative für das “Anti-Angel-Gesetz” gestartet. Es soll damit eine Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne bei Streubesitzanteilen an Kapitalgesellschaften eingeführt werden. In der vergangenen Woche hat er in einem Interview die Auswirkungen eines solchen Vorhabens für Startups relativiert: Business Angel halten ‘in den allerwenigsten Fällen’ Beteiligungen von weniger als 10 % an Startup-Unternehmen und ‘die meisten’ sind sogar mit 25,1 % beteiligt, sodass ein Großteil gar nicht von dem Gesetzesvorhaben betroffen wäre.

Wir haben versucht, seine Quelle nachzuvollziehen, aber keine Statistiken dazu gefunden. Vor diesem Hintergrund haben wir eine Befragung unter Business Angels durchgeführt. Im Ergebnis liegen uns die Daten aus 1789 Beteiligungen von Business Angels mit einem Investitionsvolumen von über 225 Mio. Euro vor. Lediglich 12,6 % (!) dieser Beteiligungen sind dabei größer als 10 %. Mit einem offenen Brief haben wir Staatsminister Schäfer heute über diese Zahlen informiert und ihn aufgefordert, seine Pläne für das ‘Anti-Angel-Gesetz’ nicht weiter zu verfolgen”.

Den kompletten offenen Brief gibt es hier als PDF

Alexander Hüsing

Alexander Hüsing, Chefredakteur von deutsche-startups.de, arbeitet seit 1996 als Journalist. Während des New Economy-Booms volontierte er beim Branchendienst kressreport. Schon in dieser Zeit beschäftigte er sich mit jungen, aufstrebenden Internet-Start-ups. 2007 startete er deutsche-startups.de.