Steuertipps für Gründer

Steuertipps für Gründer – Gastbeitrag von Hans Wiedemann, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in der Kanzlei MDS MÖHRLE & Partner. Bei der Gründung eines Unternehmens stellen sich einige wichtige steuerliche Fragen, die jeder Gründer vor […]
Steuertipps für Gründer
Freitag, 8. November 2013VonTeam

Steuertipps für Gründer – Gastbeitrag von Hans Wiedemann, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in der Kanzlei MDS MÖHRLE & Partner. Bei der Gründung eines Unternehmens stellen sich einige wichtige steuerliche Fragen, die jeder Gründer vor dem Start am Markt entscheiden muss. Für einen rechtlich sicheren Einstieg empfiehlt es sich, folgendermaßen vorzugehen.

1. Steuerliche Fokussierung
Klären Sie präzise die Art Ihrer Tätigkeit und grenzen Sie ab zwischen freiberuflicher Tätigkeit / sonstiger selbstständiger Tätigkeit (z.B. Architekt, Arzt, Ingenieur, IT-Berater, Web-Designer oder Unternehmensberater) und gewerblicher Tätigkeit (z.B. Einzelhändler, Bauunternehmer, Handelsvertreter, Makler, Personalvermittler, Anlageberater oder Videoeditor).

2. Bestimmung der Rechtsform für Ihr Unternehmen
Für Unternehmen stehen folgende Rechtsformen zur Verfügung: Einzelunternehmung, Personengesellschaft (GbR, OHG), Personengesellschaft (KG / GmbH & Co. KG) und Kapitalgesellschaft (GmbH / AG).

Einzelunternehmung
· ein Unternehmer
· volle Haftung auch mit dem Privatvermögen
· einfache rechtliche und steuerliche Handhabung
· Betriebssteuern: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer
· Gewinnermittlungsarten: Einnahmeüberschussrechnung, Bilanzierung

Personengesellschaft (GbR, OHG)
· mindestens zwei Unternehmer
· volle Haftung mit dem Privatvermögen (als Gesamtschuldner auch für Schulden anderer Gesellschafter)
· überschaubare rechtliche und steuerliche Handhabung
· Gesellschaftsvertrag erforderlich
· Betriebssteuern: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer
· Gewinnermittlungsarten: Einnahmeüberschussrechnung, Bilanzierung

Personengesellschaft (KG / GmbH & Co. KG)
· Mindestens zwei Unternehmer / Gesellschafter
· volle Haftung: mit dem Privatvermögen beim Komplementär als natürliche Person und als Gesamtschuldner auch für Schulden anderer Gesellschafter
· beschränkte Haftung mit der Einlage bei den Kommanditisten
· Gesamtschuldner auch für Schulden anderer Gesellschafter
· höhere Anforderungen bei rechtlicher und steuerlicher Handhabung
· Gesellschaftsvertrag bzw. Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerverträge erforderlich
· Steuern: Betriebssteuern, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer
· Gewinnermittlungsarten: Einnahmeüberschussrechnung, Bilanzierung

Kapitalgesellschaft (GmbH / AG)
· ein oder mehrere Unternehmer
· beschränkte Haftung in Höhe des Stamm- oder Grundkapitals
· sehr hohe Anforderungen an rechtliche und steuerliche Handhabung
· Gesellschaftsvertrag / Geschäftsführervertrag erforderlich
· Steuern: Betriebssteuern, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer
· Gewinnermittlungsart: Bilanzierung (Pflicht)

Passend dazu bei deutsche-startups.de bereits erschienen: “Warum Gründungen so früh wie möglich als UG oder GmbH erfolgen sollten” und “Rechtliche Herausforderungen für Start-ups: Die Wahl der “richtigen” Gesellschaftsform“.

3. Verträge
Es ist zu prüfen, vor allem wegen der immer einzubeziehenden steuerlichen Auswirkungen, welche Verträge abgeschlossen werden müssen. Das können Anstellungsverträge, Mietverträge und AGB, Gesellschaftsverträge bei Personen- und Kapitalgesellschaften oder Gesellschafter-Geschäftsführerverträge bei Kapitalgesellschaften sein. Siehe dazu auch “Verträge sind das A und O

4. Organisation der Buchführung
Klären Sie sofort ab Gründungszeitpunkt, welche Art von Buchführungspflicht / Umsatzsteuervoranmeldungspflicht für Ihr Unternehmen besteht. Grundsätzlich gilt: Eine Einnahmeüberschussrechnung ist grundsätzlich immer zu erstellen. Eine Bilanzierung wird ab einem Umsatz von 500.000 Euro bzw. ab einem Gewinn von 50.000 Euro und immer bei Kapitalgesellschaften erforderlich. Umsatzsteuervoranmeldungen sind generell monatlich abzufertigen. Das gilt allerdings nicht für Kleinunternehmen (Umsätze bis 17.500 Euro jährlich). Klären Sie außerdem, ob Sie die Geschäftsvorfälle selbst buchen und prüfen oder ob Sie dafür einen Steuerberater beauftragen wollen. Softwareprogramme können zeitintensiv sein, bedeuten jedoch geringe Kosten. Die DATEV-Programme eines Steuerberaters bedeuten Zeitersparnis, Rechnungs- und Fristenkontrolle sowie überschaubare Kosten.

5. Anmeldung beim Finanzamt
Melden Sie Ihre selbstständige Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt an. Dabei ist der Gründungszeitpunkt, die Art der Tätigkeit und die Rechtsform anzugeben. Sie erhalten dann eine Steuernummer, ohne die keine ordnungsgemäßen Rechnungen an Kunden ausgestellt werden können, und ggf. auch eine Umsatzsteueridentifikationsnummer. Passend dazu: Steuerpflichten für Unternehmer in Deutschland“.

6. Gründerzuschüsse und andere Fördermaßnahmen
Mit der zuständigen Arbeitsagentur sollte geklärt werden, ob für die ersten sechs Monate der Tätigkeit ein Gründerzuschuss gewährt wird. Voraussetzungen: Arbeitslosmeldung und Arbeitslosengeldanspruch für eine bestimmte Zeit. Prüfen Sie außerdem, ob Sie weitere Fördermaßnahmen wie z.B. günstige Förderdarlehen der KfW in Anspruch nehmen wollen bzw. können. Infos über Bedingungen und Konditionen gibt es im Internet unter www.kfw.de.

Zur Person
Der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Hans Wiedemann ist Partner in der Kanzlei für Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Rechtsberatung MDS MÖHRLE & Partner mit Sitz in Hamburg, Berlin und Schwerin). Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehört die Gründungsberatung.

Foto: Financial Image Of Some Tax Forms With Glasses And A Pen from Shutterstock