Der Streit um Facebook-Seiten und Facebook-Like-Buttons geht in die nächste Runde: Ende der vergangenen Woche hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) erstmals gegenüber der Schleswig-Holsteinischen Staatskanzlei in einem offiziellen Schreiben beanstandet, dass diese weiterhin eine eigene Facebook-Seite betreibt. Die Staatskanzlei lässt die Angelegenheit zwar prüfen, nimmt ihre Facebook-Seite jedoch vorerst nicht aus dem Netz. Staatssekretär Arne Wulff verweist darauf, dass derzeit in 8 von 16 Bundesländern Facebook-Seiten genutzt würden und eine Entscheidung nicht getroffen werden solle, bevor die Innenministerkonferenz in der Sache zu einem Ergebnis gelangt ist.
Das ULD hat sich unter der Ägide des Datenschutzbeauftragten für Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, bereits vor einiger Zeit den Kampf gegen Facebook-Seiten und Like-Buttons auf die Fahnen geschrieben. Offenbar soll Facebook “motiviert” werden mehr für den Datenschutz zu tun, indem öffentliche Stellen und Unternehmen, die Gebrauch von bestimmten Facebook-Funktionen machen, unter Druck gesetzt werden.
Dennoch besteht auch nach dem neuesten Vorstoß des ULD noch kein Grund zur Panik. Solange die datenschutzrechtlichen Fragen um die umstrittenen Facebook-Funktionen nicht geklärt sind, ist mit einem breit angelegten Vorgehen der Datenschützer wohl nicht zu rechnen. Ohnehin beschränkt sich der Einfluss des ULD weitestgehend auf Unternehmen und Institutionen, die in Schleswig-Holstein ansässig sind. Datenschutzbeauftragte anderer Bundesländer haben – soweit sie sich den Positionen des ULD überhaupt anschließen – bislang keinen vergleichbaren Ehrgeiz erkennen lassen.
Wer also eine Unternehmensseite oder Fanpage bei Facebook betreibt oder auf seiner Internetpräsenz Facebook-Like-Buttons verwendet, sollte zunächst die weiteren Entwicklungen im Auge behalten. Auch sollte eine gut formulierte Datenschutzerklärung auf Internetseiten, auf denen Like-Buttons enthalten sind, nicht fehlen, auch wenn diese derzeit keine vollkommene Sicherheit bieten kann. Da die vom Online-Portal Heise angeregte “Zwei-Button-Lösung” ebenfalls datenschutzrechtlich angreifbar wäre, sofern sich die Ansichten des ULD tatsächlich durchsetzen sollten, bleibt fraglich, ob es sich für die Betreiber von Internetseiten lohnt diesen zusätzlichen Aufwand zu betreiben.
Zur Person
Konstantin Bertram ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Bunnenberg Bertram Rechtsanwälte in Berlin. Er promovierte zu einem datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Thema und berät vornehmlich Unternehmen im Medienrecht, Datenschutzrecht und IT-Recht.


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Kommentare
Wenn das alles kritisch ist, warum steigen dann nicht einfach alle auf ein Unternehmen um, dass seinen Sitz in Deutschland hat. … Wir haben Spreadly ja u.a. aus diesem Grund gelauncht.
Kommentar von Marco Ripanti 10. Oktober 2011 @ 12:40Tja Weiß ich auch nicht währe aber sicherlich eine Option…
Kommentar von jens 10. Oktober 2011 @ 15:14@Jens .. auf jeden Fall. Bei allen Fragen dazu kann man bei uns sogar einfach immer anrufen :-)
Kommentar von Marco Ripanti 10. Oktober 2011 @ 17:37