Der umtriebige Bestellvermittler Lieferheld (www.lieferheld.de) und Marktführer Pizza.de (www.pizza.de) liegen – wie ausführlich berichtet – mal wieder im Clinch. Diesmal geht es um die Abwicklung von Onlinezahlungen. Die erste Runde in diesem Streit, der auch andere Start-ups in Bedrängnis bringt, geht an Pizza.de. Lieferheld darf nun (vorest) “ohne schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht” (BaFin) keine “Zahlungsdienste als Zahlungsinstitut” – gemeint ist die Annahme und Weitergabe von Geld – mehr erbringen. Ein Kommentar von Rechtsanwalt Steffen Bunnenberg:
Die Auswirkungen des Lieferheld-Urteils
Das Urteil des Landgerichts Köln vom 29. September betrifft jedes Unternehmen, welches Geldbeträge entgegennimmt und an einen Zahlungsempfänger übermittelt. Typischerweise sind dies vor allem Vermittler von Leistungen, Produkten und Waren, die keine direkte Bezahlung zwischen ihren Kunden und den Lieferanten zulassen wollen.
Im konkreten Fall beantragte Pizza.de gegen Lieferheld den Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen eines Verstoßes gegen das Zahlungsdienste-Aufsichtsgesetz. Kern des Rechtsstreits war die Art der Vereinnahmung und Übermittlung von Geldbeträgen durch Lieferheld. Kunden von Lieferheld bestellten auf dessen Internetplattform beispielsweise eine Pizza und zahlten dafür über die gängigen Zahlungsdienste wie PayPal, sofortüberweisung.de oder Kreditkarte. Das Geld vereinnahmte Lieferheld und rechnete es erst am Ende des Monats mit dem Lieferanten ab.
Nach dem Zahlungsdienste-Aufsichtsgesetz, genauer § 8 Absatz 1, ist für die Erbringung von sogenannten Zahlungsdiensten eine Erlaubnis der BaFin notwendig. Lieferheld hatte keine solche Erlaubnis. Das Gericht ordnete die Vereinnahmung und Übermittlung des Geldes durch Lieferheld als eine erlaubnispflichtige Finanztransferleistung ein. Lieferheld konnte sich nicht auf eine der zahlreichen Ausnahmen berufen, insbesondere ordnete das Gericht Lieferheld nicht als Handelsvertreter bzw. sog. Zentralregulierer ein. Lieferheld sei nicht ausschließlich befugt den Verkauf oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen im Namen des Zahlers oder des Zahlungsempfängers auszuhandeln oder abzuschließen.
Das Beispiel zeigt einmal mehr, wie wichtig eine gute Compliancestrategie ist. Schon frühzeitig sollte ein Geschäftsmodell auf rechtliche Risiken hin überprüft werden. Vor allem Unternehmen, die keine direkte Bezahlung zwischen ihren Kunden und den Lieferanten zulassen wollen, sollten ihr Geschäftsmodell überprüfen lassen.
Das Urteil ist indes noch nicht rechtskräftig.
Zur Person
Steffen Bunnenberg kann auf eine langjährige Beratungspraxis im Wettbewerbsrecht, insbesondere zur Marktbereinigung und Durchsetzung von Ansprüchen im Eilverfahren, zurückgreifen. Er berät Unternehmen und Einzelpersonen darüber hinaus vor allem bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, presserechtlichen Fragen, Verstößen gegen das Urheberrecht und der Entwicklung von Marken, Markenfamilien und Merchandisingstrategien. Er hat in Freiburg, Rostock und Paris studiert, zum Thema Merchandising promoviert und ist Gründungspartner der Kanzlei Bunnenberg Bertram Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin.
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Kommentare
In Berlin kann man bei Lieferheld aber noch online bezahlen!
Kommentar von Alex 06. Oktober 2011 @ 12:01Offensichtlich muss sich Lieferheld ja nicht an das Gesetz oder richterliche Entscheidungen halten.
Kommentar von Silke 06. Oktober 2011 @ 12:09danke für die sachliche klarstellung – das tut gut in der aufgeheizten stimmung
Kommentar von andre 06. Oktober 2011 @ 12:25Ist wie mit dem Datenklau. Es gibt sogar ein Video für externe Dienstleister mit Chat von Lieferheld Geschäftsführer Claude Ritter (1:12) mit der von mjam.at gekauften software wie man die Daten am besten klaut: http://www.youtube.com/watch?v=iv3AubnYXwI Schön zu erkennen ist auch der Name Lieferprinz, der heute noch bei Lieferheld im Quellcode steht.
Kommentar von Marius Feg 06. Oktober 2011 @ 12:32Fabian Siegel im Interview http://www.gruenderszene.de/news/lieferheld-finanzierungsrunde-tengelmann bei 3:25 “… Fakt ist, dass die ganzen Inhalte, die wir bei uns bei Lieferheld haben, von uns selbst eingetippt worden sind.”
Kommentar von Patrick 06. Oktober 2011 @ 12:42Was für ein Lügner!
“Das Urteil ist indes noch nicht rechtskräftig.”
So lange das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, muss sich Lieferheld wohl den neuen Umständen noch nicht anpassen.
Der Titel des Artikels verspricht leider ein wenig mehr, als er hält. Interessant wäre eine fachkundige Einschätzung zur, durch das Urteil entstandenen Situation für Unternehmen, die vergleichbare Dienstleistungen mit unterschiedlichen Produkten anbieten, z.B. mydryclean.de (http://www.deutsche-startups.de/2011/10/05/mydryclean-de-vermittelt-textilreinigungen-mit-kostenlosem-lieferservice/)
Kommentar von 0211er 06. Oktober 2011 @ 12:51@marius
Kommentar von Tilo 06. Oktober 2011 @ 13:04laut Denic ist lieferprinz.de auf Markus Fuhrmann von Lieferheld und Team Europe registriert.
Wenn man das Urteil ganz genau nimmt, dass ist auch Google Adsense und Apple AppStore in DE rechtswidrig. Die Zahlen auch erst man Ende des Monats aus.
Kommentar von Wahid 06. Oktober 2011 @ 13:15würde dann auch wimdu betreffen oder ist dies ein anderer fall?
Kommentar von christian 06. Oktober 2011 @ 13:24@Marius – Wie blöd muss man denn da sein??? Wenn ich schon betrüge, dann ziehe ich doch keine Externen mit rein!
Kommentar von Silke 06. Oktober 2011 @ 13:31Und Geschäftsführer Fabian Siegel hat eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass sie keine Daten geklaut haben!
Kommentar von Arne 06. Oktober 2011 @ 14:05Schwacher Artikel, er sagt ja nun nicht mehr aus als das was bekannt war und über Auswirkungen könnte man gar nichts lesen außer das man sein Geschäftsmodell prüfen soll. Super!
Ferner wenn man sich mal so die Fettnäpfchen anschaut die man bei TEV speziell Lieferheld noch nicht ausgelassen hat, dann fragt man sich schon was für ne Amateurclique da am Start ist und wie die immer wieder VC´s blenden (na gut “Old White Stupid Money” will das ja auch) können.
Kommentar von TheRiddler 06. Oktober 2011 @ 14:07tolles video, denke mal das könnte noch mehr futter für pizza.de & andere portale sein http://www.youtube.com/watch?v=iv3AubnYXwI , im übrigen sind wohl bereits neue themen bei gerichten in deutschland anhängig. ich glaube das es schnell gaaanz leise werden könnte bei lieferxxxxxx
Kommentar von malos 06. Oktober 2011 @ 14:12@TheRiddler
Kommentar von Henry 06. Oktober 2011 @ 14:37Schau dir doch mal die andere Truppe an: Lieferando! mit dem Interview von Ihrem Dr. Johann in dem er erklärt, dass er nicht so dumm wäre eigenes Kapital in ein Start-Up zu legen, nachher wäre es noch weg :-D
http://www.entrepreneurship.de/artikel/labor-interview-rheingau-ventures-prasentiert-lieferando-de-dr-tobias-johann/
@wahid:
Kommentar von andre 06. Oktober 2011 @ 15:07bist du sicher? kaufe ich im appstore nicht direkt bei apple und apple schüttet nur nachher was an den entwickler aus? das wäre ja ein unterschied zu lieferheld, wo der kaufvertrag nach meinem verständnis zwischen mir und dem pizzaverkäufer zu stande kommt, das geld aber zunächst an lieferheld geht.
Ich habe ja nie so ganz gewußt, wem ich jetzt hier glauben sollte, aber das Video ist eindeutig.
Kommentar von Thorsten Mai 06. Oktober 2011 @ 15:08Ich kann nur hoffen, dass solche Personen niemals erfolgreich sein werden. Mein Beileid an die Investoren, solchen Gaunern Geld gegeben zu haben; und mein Beileid an die Lieferdienste, die sicherlich in Kürze nicht mehr “ausgezahlt” werden.
Ich fand den Beitrag letztens interessant:
Kommentar von Michael 06. Oktober 2011 @ 15:11http://www.gruenderszene.de/allgemein/pawel-chudzinski-app-empfehlungen#comments
wo Martin den Vortrag von Lieferheld mit den Marktgrößen auseinander genommen hat. Ich habe mir den dort zitierten Euromonitor 2009 besorgt und es stimmt.
Dort sind für Deutschland 665 Mio. Euro Lieferservicevolumen außerhalb der Franchisesysteme (die haben 300 Mio. Euro) angegeben.
Warum hat Lieferheld aus einem 665 Mio. Markt einen 2,5 Milliarden Markt gemacht? http://www.internetworld-messe.de/content/download/1413/7863/file/IW11_1204_3_Lieferheld.pdf
Aber es ist ja nicht strafbar seine Investoren zu belügen. Ist ja nur VC.
Warum hat Lieferheld aus einem 665 Mio. Markt einen 2,5 Milliarden Markt gemacht?
Lieferando hat noch ein paar Milliarden zu gepackt. Ich glaube das waren dann umme 4.5 Milliarden.
Kommentar von TheRiddler 06. Oktober 2011 @ 15:45Das Video “Datenübernahme von externen Dienstleistern” ist wirklich klasse, ich habe es gleich bei youtube runtergeladen und werde es, falls aus aus irgendlwechen gründen zensiert wird, immer wieder hochladen.
Kommentar von Kris Brown 06. Oktober 2011 @ 15:51Beweismittel gesichert
@TheRiddler
Kommentar von Henry 06. Oktober 2011 @ 16:10Lieferando war immerhin so schlau und hat keine Quellenangaben gemacht, da kann man ja immer noch sagen: oh, da haben wir uns wohl verschätzt.
@Riddler/Henry: Stimmt, das ist wirklich ein mieses Spiel den Markt zu groß zu schätzen.
Kommentar von Kris Brown 06. Oktober 2011 @ 16:28Aber sind wir mal ehrlich, heutzutage ist sich jeder selbst der nächste. Diese Gründer machen dann evtl. einen Exit, cashen persönlich wenns gut läuft hohe einstellige Mio. Beträge ein, investieren das dann in Aktien, Edelmetalle, Immobilien und vllt. noch in das ein oder andere Venture und sind mit Anfang 30 ein ganzes Leben lang abgesichert und finanziell unabhängig.
Bei dieser Aussicht unmoralisch handeln? Fragwürdig!
Dieser Lieferando Mann ist bei Faltin aber wirklich lustig, kein eigenes Geld investieren es könnte ja weg sein. Die Investoren sollten das vllt. vorher wissen, wem sie ihr Geld da anvertrauen…Oder haben sie soviel davon dass es ihnen egal ist?
Man sollte sich auch mal die Äußerungen des Herrn Siegel auf Facebook zu diesem Thema anschauen. Er schreibt, dass er der “Meinung ist…”, dass keine Barfinlizenz notwendig ist/war… Es ist schon ungeheuerlich, dass der “Kopf” des Teams, der sich auch gerne als Gründer feiern lässt, eine solch unqualifizierte Aussage tätigt. Entweder ist Herr Siegel mit seiner Verantwortung – inbesondere den Investoren gegenüber – überfordert, was kaum zu unterstellen ist…oder er hat ganz bewusst gehandelt um sich auf den Beschaffungsmärkten einen unlauteren Vorteil zu verschaffen. Die Prüfung obliegt Justitia. Allerdings sollte man sich auch in diesem Umfeld einmal Gedanken machen, welch großer Schaden durch derartige “Giftblasen” entsteht. Der gute Geist der deutschen Gründerszene nimmt an solchen Experimenten enormen Schaden! Vertrauen Adé!
Kommentar von Filo 06. Oktober 2011 @ 18:20anhand der Anzahl der Kommentare hier bei jeder lieferdienst-news muss es ja brummen wir blöd..rtl und bild nutzt auch niemand.
Kommentar von wigger 06. Oktober 2011 @ 18:45guter artikel aus rechtlicher sicht zu dem thema
Kommentar von andre 06. Oktober 2011 @ 19:14http://www.osborneclarke.de/publications/sectors/digital-business/update/2011/pizza-de-vs-lieferheld.aspx
In Anbetracht der dilletantisch/dubiosen Copycats: Wie kann ich in Pizza.de investieren?
Kommentar von Roland Moriz 07. Oktober 2011 @ 09:00Gute Frage, hab auf Anhieb auch nur die GFs rausfinden können, nicht die Investoren / Inhaber.
Kommentar von Johann 07. Oktober 2011 @ 12:16Roland: Pizza.de macht so viel Asche, der brauch dich nicht…
Kommentar von T 07. Oktober 2011 @ 12:24Pizza.de ist aus der Braunschweiger Agentur asco hervorgegangen; würde mich wundern, wenn es da Business Angels oder VCs gibt.
Kommentar von Jonas 07. Oktober 2011 @ 12:41Inhaber von Asco ist / sind Inhaber von Pizza.de – es gibt keine Investoren
Kommentar von Zulu 21. Oktober 2011 @ 19:00na toll , der Titel lässt wesentlich mehr erhoffen als dann letztendlich ausgesagt wird. Das hätte man sich auch schenken können. mal sauber gegoogelt …
Kommentar von S. Schuster 21. Oktober 2011 @ 20:53