Mit Yoom kann man mit dem eigenen Umzug Geld verdienen
Bisher war die Suche nach neuen Vermietern Makler-Sache. Der Immobilien-Marktplatz Yoom (www.yoom.de) macht sie zur Angelegenheit des Mieters – mit erheblichem Mehrwert. “Mieter können nun die Aufgaben, für die bisher Makler viel Geld einstreichen, selbst in die Hand nehmen und sich auch noch Geld für ihren eigenen Umzug dazu verdienen”, erläutert Gründer und Geschäfstführer Malte Niebuhr. Um aus seinem eigenen Auszug Geld zu schlagen, muss der Mieter zunächst das Einverständnis seines Vermieters für die Suche nach einem Wohn-Nachfolger einholen. Falls der Eigentümer grünes Licht gibt, stellt der Mieter ein Exposee von seiner Wohnung bei Yoom ein, legt einen Besichtigungstermin fest und fängt an zu rechnen: Welche Einrichtungsgegenstände will er loswerden und welche Abschlagssumme will er dafür haben? Auch für seine eigenen Umzugskosten legt er einen Preis fest.

Wohnungssuchende, die auf der Plattform nach ihrer künftigen Bleibe stöbern, können ein Angebot für den Erhalt ihrer Traumwohnung abgeben. Am Ende entscheidet der Mieter, welchem der Höchstbietenden er die Wohnungsschlüssel überreicht. Auf diese Weise landet das Geld nicht in Form von Vermittlungsgebühren beim Makler sondern direkt beim Mieter. Kommt eine Wohnungsübergabe zustande, springt auch für Yoom etwas heraus: “Wir verzichten auf eine Anmelde- oder monatliche Grundgebühr. Erst wenn der neue Mietvertrag unterschrieben ist, bekommen wir 25 % des Gebotes, das der Nachmieter abgeben hat”, erklärt Niebuhr. Der Gründer sieht großes finanzielles Potential in der Geschäftsidee seines Hamburger Start-ups: “Die Summe der gezahlten Maklercourtagen beläuft sich auf über zwei Milliarden Euro im Jahr. Wenn wir in zwei bis drei Jahren rund zwei Prozent dieses Marktvolumens generieren, sind wir sehr zufrieden.”
Earlybird unterstützt Yoom
Fraglich ist allerdings, ob das System von allen Seiten angenommen wird. Der bekannte Risikokapitalgeber Earlybird glaubt an das Konzept und investierte bereits im vergangenen Jahr in das junge Unternehmen. Daneben wird Yoom von Andreas Ramm (zuletzt Senior Consultant bei Roland Berger), Jan Hendrik von Ahlen, Christian von Ahlen und Martin Schmidt (Gründer und Geschäftsführer von JobLeads) unterstützt.
Artikel zum Thema
* High-Tech Gründerfonds investiert in JobLeads
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16 Kommentare »
1 Trackback »
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[...] nachdenkt, dann könnte einem ein kürzlich erschienener Artikel auf deutsche-startups.de über yoom.de einfallen. Die machen doch irgendwie was mit Auktionen und [...]
Pingback von Zahle 1.500€ für erfolgreiche Wohnungsvermittlung | Kassenzone — 08. Februar 2010 @ 06:18
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@Alexander Hüsing: Wie wird das gesetzliche Verbot umgangen,dass weder Vermieter noch Vormieter Gebühren bzw. Abstand für die Vermittlung der Wohnung nehmen dürfen? Also was ist hier der rechtliche Trick?
Ich finde, dass hier der Gesetzgeber gefordert ist, solche Beutelschneiderei zu verhindern.
Und nicht nur bei solchen Startups, sondern auch bei Maklern, die tlw. mit Hausverwaltungen oder Vermietern, mit oder ohne Kickbacks, gemeinsame Sache machen.
Kommentar von Petra Panther — 11. Januar 2010 @ 09:06
… habe gerade mal nach Angeboten gesucht in München: 0 Treffer.
Das ist dann doch etwas wenig…
Kommentar von Jan Cux — 11. Januar 2010 @ 09:59
Na der rechtliche “Trick” ist der Abstand in Form vom Verkauf von Einrichtungsgegenständen.
Da aber der Vermieter letzten Endes darüber entscheidet wer Nachmieter wird und das wohl eher der Beamte als der Student mit dem höchsten Gebot sein wird dürfte diese Idee in dieser Form nur bedingt was taugen..
Auch kostet es den Vermieter nichts einen Makler zu beauftragen, also warum sollte er das nicht auch tun?
Kommentar von tom — 11. Januar 2010 @ 10:23
@Petra Panther
Habe die Frage an Yoom weitergereicht. Hier die Antwort: “Das gesetzliche Verbot wird nicht umgangen, da für die Vermittlung kein Geld verlangt wird. Lediglich für Einrichtungsgegenstände und weitere
ablösefähige Werte können Nachmieter ihr Gebot abgeben.”
Kommentar von Alexander Hüsing — 11. Januar 2010 @ 10:44
@Alexander: Danke für die Weiterleitung der Frage, mich würde interessieren, was das Team zu meinem anderen Einwand sagt:
Da müsste das Gebot aber auch auf einen gewissen Maximalwert der Einrichtungsgegenstände festgesetzt werden. Denn ansonsten gilt meines Wissens: Einen Kaufpreis, der mehr als 50% des Sachwertes der Einrichtungsgegenstände beträgt, muss der Käufer wegen Sittenwidrigkeit nicht tragen. Ergo: Ich könnte da einfach 3000€ für eine Couchgarnitur bieten, auch einen Vertrag unterschreiben und wenn ich den Mietvertrag in der Tasche habe, den Vertrag für nichtig erklären. Da muss der Vormieter dann erstmal klagen. Aber die Klage würde er also verlieren.
Ingesamt gesehen also ein sehr fragwürdiges Modell. Aus Businesssicht und aus moralischer Sicht. Die Abzockerei auf dem Wohnungsmarkt (bei Nachfragemärkten) durch die Makler sollte unterbunden werden und nicht noch auf den Mieter-zu-Mieter Markt ausgeweitet werden.
Kommentar von Petra Panther — 11. Januar 2010 @ 11:14
@Alexander Hüsing
Okay, meine Frage kann ich mir teilweise schon selber beantworten.
“Der Ablösewert stellt die zulässige Höchstgrenze für Gebote dar, er ist jedoch nicht der geforderte Ablösepreis.
Der Ablösewert ist eine Barriere, ein Schutz vor ausufernden Auktionen und stellt sicher, dass keine Gebote über der Summe der ablösefähigen Werte geboten werden können. Er setzt sich aus allen zu veräußernden Einrichtungsgenständen und ggf. anfallenden Umzugskosten des Vormieters zusammen.”
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Dass die Umzugskosten für die Berechnung des maximalen Ablösewertes relevant sind, ist allerdings ne FETTE Lüge. Ansonsten gäbe es ja kein faktisches Gebot von Ablösen, weil jeder Umzugskosten konstruieren kann….
Siehe hier:
http://www.yoom.de/expose/1155
KEINE SACHWERTE, nur Umzugskosten angegeben und der Mieter will seinen nächsten Nachmieter abzocken…
Da kann ich nur den Rat geben: einfach bieten und nicht bezahlen…
Ich würde mal sagen: ein Fall für den Verbraucherschutz… Ich schreib gerade mal ne Mail…
Kommentar von Petra Panther — 11. Januar 2010 @ 12:22
Entweder ich verstehe das Konzept falsch oder Ihr. Denn, wenn ich es richtig verstehe, dann werden hier doch Wohnungen von Mieter an Mieter weitergebene. Der Makler bleibt also schon mal aussen vor.
Jetzt muss ein Nachmieter zwar eine Ablösesumme zahlen, was ja eigentlich nicht so toll ist. Aber das ganze wirkt doch letztlich wie eine Kaution, da ich die Wohnung beim Auszug wieder auf dem selben Weg weitergeben kann….
Mal von Petras Beispiel eines Nachfragemarktes ausgegangen, sollte ich den gleichen Wert wiedererlösen können den ich gezahlt habe. Yoom erhält zwar einen Anteil daran, über den man sich streiten kann…aber 25% ist immer noch deutlich besser als die volle Maklercourtage…
Ich sehe da momentan ehrlich gesagt nur Vorteile für die Mieter?!
Kommentar von York — 11. Januar 2010 @ 12:49
@Petra Panther
Das durch die Beauftragung eines Maklers keine Kosten auf den Vermieter zukommen stimmt nicht. Es ist in einigen Städten noch üblicher als anderswo, dass auch für den Vermieter ein Teil der Makler Courtage fällig wird. Dies zwar erst beim Abschluss, es sind aber Kosten die mit der Vermittlung zusammenhängen. In Märkten mit einem Wohnungsüberangebot, kann es sein, dass die Courtage gänzlich vom Vermieter getragen wird.
Kommentar von Rene — 11. Januar 2010 @ 12:51
Die Grundidee find ich gut:
Wir haben in unserer letzten WG die Küche (NP 3000€) bei Ebay für 1000€ ersteigert und beim Auszug 1400€ dafür veranschlagt.
Je nachdem in welcher Stadt man sich befindet, kann man sich meist vor Anfragen nicht retten und unter 40 Interessenten sind sicher 10 dabei, die den Preis für Küche und eventuell noch Schlafzimmerschrank zahlen.
Aber warum sollte ich hierfür die PLattform verwenden? Die Interessenten hole ich mir da, wo ich die höchste Nachfrage vermute um somit den höchsten Preis für meine sperrigen Möbel rauszuschlagen und das ist immobilienscout.
Kommentar von Benny — 11. Januar 2010 @ 12:56
@York
Es würde mich doch sehr wundern, wenn die nächste Person die gleiche Ablösesumme zahlen müsste. Dies würde darauf hindeuten, dass ein Versuch der Umgehung der gesetzlichen Vorschriften vorliegt. Denn die Gebrauchsgegenstände unterliegen einer Abnutzung, dies ich sogar mit Abschreibetabellen berechnen lassen (AZA).
Eine fällige Kaution könnte auf jeden Fall auch jährlich bezahlt werden. Da bietet zum Beispiel die kautionskasse.de ein interessantes Angebot.
Kommentar von Rene — 11. Januar 2010 @ 12:56
Wenn ich Umzugskosten und Abstand an den Vormieter zahlen muss, dann kann ich doch auch eine Makler Courtage bezahlen und komme damit vllt. sogar günstiger.
Die übliche Kaution von 3 Nettokaltmieten muss ich an die Hausverwaltung in der Regel so oder so bezahlen.
Kommentar von theRiddler — 11. Januar 2010 @ 13:19
@Rene
das war nicht meine behauptung, sondern “tom”s..
@york
.. ablösen von mieter an mieter sind VERBOTEN. einzige ausnahme: verkaufen von bestimmten sachgütern bis zu einem bestimmten maximalwert… DIE UMZUGKOSTEN gehören da nicht zu….
und das ist gut so…
Kommentar von Petra Panther — 11. Januar 2010 @ 13:24
Sorry Panther
Hatte ich falsch in Erinnerung.
Kommentar von Rene — 11. Januar 2010 @ 13:45
@Panther & Rene
Verstehen kann ich Eure Argumente dennoch nur bedingt.Denn, mir ist es doch solange wurscht ob ich Umzugskosten oder Einrichtungsgegenstände zahle solange der Preis unter der Maklercourtage liegt, denn dann habe ich einen Vorteil…wenn er drüber liegt muss ich ja nicht mitbieten.
Und, ob ich das Geld wieder erhalte beim Auszug hängt nicht von Afa Tabellen ab, sondern einzig von der Nachfrage, die in Ballungsgebiten immer vorhanden sein sollte . Das Ergebnis ist somit, dass ich beim Einzug zahle und beim Auszug einen Großteil zurückbekomme. Wie das rechtlich aussieht, keine Ahnung, finde das aber extrem fair, denn ich habe deutlich weniger Ausgaben als bei einem Makler….
Kommentar von York — 11. Januar 2010 @ 14:10
Ein System, bei dem keiner den anderen abzockt, ist der Wohnungstausch. Schaut’ Euch mal Homeswopping an, das funktioniert, ist komplett gratis und der Makler bleibt außen vor.
Kommentar von Stefan — 12. Januar 2010 @ 00:56
Meine Begegnung mit yoom und erster Eindruck war weniger positiv:
Ich war auf der Suche nach einer Wohnung, die bei Immobilienscout/Immonet inseriert war (äusserst günstig) und erhielt den Anruf. Es tut uns leid, aber die Wohnung ist vergeben, aber bla bla bla wir arbeiten mit yoom zusammen,…gehen sie doch mal da hin…
Das finde ich höchst unseriös. Könnte einer von yoom mir das mal erklären???
So verbrennt man sich den Namen/Image!
Kommentar von carsten — 23. Februar 2010 @ 08:29