Es war abzusehen: Das kürzlich gestartete Berliner Start-up Songbeat (www.songbeatplayer.com) hat die mächtigen Musikgiganten erzürnt. Via Songbeat ist es möglich, sämtliche im Internet verfügbare Musik zu suchen, abzuspielen und runterzuladen. Dafür muss mann sich lediglich den Songbeat-Player auf seinen Rechner ziehen. Für Nutzer ist Songbeat kostenlos. Lediglich die Downloadfunktion ist in der Standardversion limitiert. Wer mehr als 25 Downloads tätigen möchte, muss einmalig Euro 19,99 an die Songbeat-Macher zahlen. Warner Music gefällt dieses Konzept gar nicht. “Am 11. Februar verhandelt das Landgericht Hamburg über eine einstweilige Verfügung. Warner will Songbeat untersagen, Warner-Titel anzubieten”, berichtet wiwo.de. Warner hat seine Klage mit dem Bundesverband Musikindustrie (BVMI) abgestimmt und klagt stellvertretend für die gesamte Branche.
“Wir sehen dem Termin am 11.02 positiv entgegen, denn wir vertreten nach wie vor den Standpunkt, dass unsere Software in Deutschland vollkommen legal ist. Das Handeln der Musikindustrie zeigt wieder, dass statt Dialog nur die Konfrontation gesucht wird. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass wir über eine Vielzahl von Modellen und Möglichkeiten verfügen, gerade Inhalte aus dem Netz gemeinsam und clever für alle Beteiligten zu monetarisieren”, sagt Songbeat-Gründer Philip Eggersglüß. Ein wichtiger Punkt in der Strategie des Musikdienstes heißt “Songbeat Discover”. In dieser Rubrik aggregiert Songbeat alle möglichen Informationen zu einem gerade gesuchten Künstler – beispielsweise Wikipedia-Artikel, Hinweise auf Konzerte und verfügbare Alben – samt Bestelllink. “Unsere Intention ist es, als offener Dialogpartner ein Gespräch anzubieten in dem man verhandeln und eine gemeinsame Lösung finden kann. Wir sind uns sicher, dass das Problem nicht im Geschäftsmodell von Songbeat zu finden ist. Vielmehr ist die Realität, auf die gemeinsam reagiert werden muss, die allgemeine Verfügbarkeit digitaler Musik und der wenig innovative Umgang der Musikindustrie mit dieser Realität”, sagt Eggersglüß. Die Musikindustrie will davon offenbar nicht hören und fährt lieber die Krallen aus. Dies ist zwar eine Strategie, hat aber mit der Realität nichts zu tun.
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* Songbeat sucht nach Musik

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Kommentare
Kompletter Blödsinn, die Jungs stellen sich als die Unschuld vom Lande hin. Dabei sollte jedermann im Jahr 2009 wissen, dass, wer illegale Downloads ermöglicht, auch rechtlich belangt wird.
Für Dienste wie Deezer, Roccatune oder last.fm, die allesamt für Lizenzen hohe Beträge zahlen müssen, muss es ein Hohn sein, dass so ein Dienst wie Songbeat überhaupt so lange walten durfte. Nachdem wir begriffen haben, dass Napster und Kazaa nicht legal sind, suchen immer wieder neue Anbieter nach Löchern in den Gesetzbüchern, was die Branche nur hemmt und sie aufhält, gemeinsam sinnvolle Lösungen bereitzustellen.
Kommentar von Mark 09. Februar 2009 @ 08:07hab ich das richtig verstanden? bei songbeat muss ich knapp 20,- bezahlen um musik herunterladen zu drüfen, für die songbeat keinerlei vertriebslizenzen hat? ja — wie dumm muss man sein so einen dienst aufzuziehen und sich dann noch als die unschuld vom lande hinzustellen und “dialogbereitschaft” zu zeigen?
was ich mich noch frage: was hat songbeat mit seinem offensichtlich illegalem angebot bei deutsche-startups zu suchen oder werden hier demnächst auch ftp-world und konsorten gefeatured?
Kommentar von Peter Pan 09. Februar 2009 @ 08:59Offensichtlich legen es die Anbieter ja auf einen Rechtsstreit an, wenn schon im Text steht “wir vertreten nach wie vor den Standpunkt, dass unsere Software in Deutschland vollkommen legal ist”. Kann es sein, dass diese Anbieter eine Gesetzeslücke gefunden haben?
Kommentar von Britta Stahl 09. Februar 2009 @ 10:16@ Mark
Kommentar von Matthias Heppner 09. Februar 2009 @ 10:41Gebe dir im Grunde genommen recht, nichtsdestotrotz ist Kazaa nicht illegal, nur das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Dateien ist illegal. Eigene oder nicht urheberrechtlich geschützte Dateien kann man mit Kazza tauschen wie man lustig ist..
Die Idee ansich finde ich ganz cool. Vielleicht hätte man voher mit Warner und Co sprechen sollen…
Kommentar von Nico Barelmann 09. Februar 2009 @ 10:51Dieser Satz aus deren FAQs ist an sich schon eine Frechheit !
“Es liegt jedoch am Nutzer zu prüfen ob er die jeweiligen Rechte an dem heruntergeladenen Musikstück hält oder nicht. Die Software ist daher legal”
Es geht aber durchaus legal und billig – Seiten wie flatster oder musicmonster machen es vor – und das ohne Abmahnungen der Musikindustrie !
Kommentar von Brain 09. Februar 2009 @ 13:37So wie ich das verstehe, bietet Songbeat eben KEINEN P2P service oder Downloads vom eigenen Server an. Durchsucht der Songbeatplayer nicht vielmehr das Internet nach vorhandenen dateien und ist somit genausowenig illegal wie ein Firefox-Plugin, welches das Downloaden von Youtube-Videos ermöglicht?
Kommentar von Benedikt Kienzler 10. Februar 2009 @ 11:05Mal angenommen, der Songbeat player verlinkt mich mit einer Seite, auf der ich ein dort illegal verfügbares Lied downloade ? Was dann ? Dann habe ich mich mit Hilfe dieses players strafbar gemacht (vielleicht hat aber auch songbeat mich dazu verführt, mich strafbar zu machen, weil ich ohne den player die illegale Seite garnicht gefunden hätte oder ich bin “getäuscht” worden, weil der player vorgaukelt, nur legale Quellen zu nutzen ????).
Hmmm – seeeehr bedenklich.
Dass die Seite, wo der Song illegalerweise liegt auch illegal ist, ich mich selbst durch den download auch strafbar mache – ist alles ebenfalls war. Fakt ist also – sie versuchen, diese Verantwortung durch diesen FAQ Text komplett beim User abzuladen – und nehmen dafür auch noch Geld. Ich wette, dass die Gerichte der Sache einen Riegel vorschieben. Dieser Dienst ist zumnindest extrem grenzwertig !
Kommentar von Marcel 10. Februar 2009 @ 12:12weis jemand, wie es heute vor Gericht ausging?
Kommentar von benjaminr 11. Februar 2009 @ 21:46Die Entscheidung wird am Freitag gegen Mittag verkündet. Wir berichten dann wieder.
Kommentar von Alexander Hüsing 12. Februar 2009 @ 10:20Hier der Ausgang des Prozesses Warner gegen Songbeat:
http://www.wiwo.de/unternehmer-maerkte/warner-music-deutschland-gewinnt-gegen-songbeat-387479/
Kommentar von Jorge 20. Februar 2009 @ 15:59