Kurzmitteilungen: IvyWorld.de, BuyVip, Fem.com, Sprito.de, Facebook, studiVZ
Aktuelle Neuigkeiten aus der Internetwelt in Kurzform:
* Das Online-Lifestyle-Magazin IvyWorld.de (www.ivyworld.de) ist schon wieder Geschichte. Das Medienhaus Burda setzte bei der Eroberung der Zielgruppe Lohas auf eine Kombination aus Print und Online. Nach zwei Testausgaben sehen die Münchner aber keine ausreichende wirtschaftliche Basis für das Testprojekt. Weder am Kiosk noch im Netz: “Das wirtschaftliche Umfeld bietet trotz guter Medienresonanz zurzeit weder in Print noch Online eine notwendige Perspektive”, teilt das Unternehmen mit. Auf der Website heißt es inzwischen: “Diese Website ist vorübergehend nicht erreichbar”.
* Die geschlossene Shopping-Community BuyVip (www.buyvip.com) hat nach eigenen Angaben die Marke von zwei Millionen Mitgliedern übertoffen. „Die steigenden Mitgliederzahlen zeigen uns, dass wir mit dem Konzept der geschlossenen Shopping-Community und der Auswahl der Kampagnen genau ins Schwarze treffen. Unsere Zielgruppe begeistert sich für das Online-Shopping und möchte außergewöhnliche und qualitativ hochwertige Markenware“, sagt Harald Ernst, Geschäftsführer von BuyVIP.
* SevenOne Interactive, der Online- und Multimediavermarkter der Sendergruppe ProSiebenSat.1, startet im August die Vermarktung von Fem.com (www.fem.com). Die Münchner hatten das Netzwerk für Frauen-Websites im Juni komplett übernommen. “Mit Fem.com reagieren wir auf die große Nachfrage unserer Werbekunden nach spezifisch weiblichen Umfeldern. Deutlich mehr als jede zweite Frau in Deutschland ist online und Frauen sind die Top-Spender in deutschen Haushalten. Fem.com bietet den Unternehmen die Chance, diese interessante Zielgruppe punktgenau und mit extrem niedrigen Streuverlusten anzusprechen”, sagt Matthias Falkenberg, Geschäftsführer SevenOne Interactive.
* Unter dem Namen Sprito.de (www.sprito.de) schickt Manuel Langele eine Community zum Thema Energie ins Netz. “Der ausschlaggebende Punkt zur Umsetzung von Sprito.de, waren meine Benzinkosten im Juni und meine letzte Tankfüllung bei einem Preis von 1,56 Euro pro Liter Superbenzin”, schreibt Langele in seinem Blog.
* Das amerikanische Social Network Facebook (www.facebook.com) verklagt bekanntlich den deutschen Platzhirschen studivz (www.studivz.net). Die Klageschrift ist inzwischen online verfügbar. Hier geht es zur Klageschrift.
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3 Kommentare »
1 Trackback »
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[...] denk ich jedem bekannt, dass facebook.com Klage gegen StudiVZ.de eingereicht hat. Wie ich soeben gelesen hab ist nun die Anklageschrift Online. Das kuriose an der Sache ist, dass sogar Screenshots von [...]
Pingback von Facebook vs. StudiVZ - Die Anklageschrift ist Online! | Bloggers Blog — 28. Juli 2008 @ 21:33
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Hi Alexander,
die Kurzmitteilungen bringst du ja immer ohne Umschweife auf den Punkt, allerdings ist mir etwas aufgefallen, was mir schon lange ein Dorn im Auge ist und da ich deutsche-startups täglich lese muss das einfach mal raus:
Viele (=alle) User überfliegen Texte, die sie im Web lesen und scannen sie nach interessanten Keywords und vor allem Links. Irgendwann hat sich dann der Pseudo-Standard eingeschlichen das Wort “hier” zu verlinken, anstatt das richtige Keyword, was in diesem Falle “Klageschrift” bzw. “Hier geht es zur Klageschrift” wäre. zB Nielsen hat dazu eine kleine Übersicht erstellt: http://www.useit.com/alertbox/9710a.html
so, das musste mal raus, sonst allerdings zwei Daumen hoch
gruß,
Michael
Kommentar von Michael — 29. Juli 2008 @ 09:29
Die Klageschrift ist genau so, wie ich es erwartet habe. Es wird eigentlich Holtzbrinck vor Gericht gezerrt, weil die Facebook-Anwälte genau wissen, dort liegen die Millionen für den Schadensersatz. Dann wird eine Verbindung zu Kalifornien konstruiert, damit sich das dortige Gericht für zuständig erklärt.
Allerdings ist die Klagebegründung absolut lächerlich. Man befürchte, die User würden StudiVZ mit Facebook verwechseln. Was für ein Bullshit! Da hätte ich mehr Substanz erwartet, z.B. identische Codefragmente, die klar eine Urheberrechtsverletzung belegen.
Aber vor einem amerikanichen Gericht kann das schon ausreichen, um eine Klage zu führen. Letztendlich zielen die Anwälte auf einen Vergleich mit Holtzbrinck, der bestimmt über 100 Mio. Dollar liegen wird.
Außerdem ein Beleg für die völlige Inkompetenz von Holtzbrinck als Investor, wenn solche Risiken nicht im Vorfeld berücksichtigt werden. Es war ja nun kein Geheimnis, daß StudiVZ gnadenlos bei Facebook kopiert hat. Eine Klage war absehbar.
Kommentar von Cheater — 29. Juli 2008 @ 10:42
@Cheater: Na wenn die erstmal vor Gericht in CA sind – und davon geh ich aus – dann kann man die anderen Dinge ja immer noch anbringen.
Ansonsten stimm ich Dir voll zu. Bin gespannt auf Runde 2.
Kommentar von Lina — 29. Juli 2008 @ 11:01