Ausnahmsweise riskieren wir mal wieder einen Blick in die Schweiz. Bereits seit geraumer Zeit basteln dort Gregory und Dania Gerhardt sowie Prodosh Banerjee an ihrem Projekt Amazee (www.amazee.com). Der Dienst mit dem sympathischen Namen lässt sich am besten als Online-Plattform für Projekte beschrieben. “Amazee soll die weltweit grösste Internetplattform für gesellschaftliche Zusammenarbeit werden. Amazee ermöglicht und fördert die virtuelle Zusammenarbeit in Projekten”, erklärt Dania Gerhardt das Konzept. Als Beispiele nennt Gerhardt den Bau einer Schulbibliothek in der Mongolei, den weltweite Austausch von Strickmustern oder die Organisation der nächsten Revolution.
Wobei es bei Amazee nicht immer so hochtrabend zur Sache gehen muss und soll. Nutzerin Liane Janz und ihr Team haben sich beispielsweise das Ziel gesetzt, Rugby in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen. Und dem ein oder anderen reicht es sicherlich auch, wenn er endlich mal einen Marathon schafft. Knapp 200 Projekte sind derzeit in der Amazee-Datenbank – Anfang Mai ging der Dienst mit einer ersten Beta-Version ins Netz. Richtig zum Tragen kommt das Amazee-Konzept aber selbstverständlich erst bei Projekten an denen viele Menschen mitarbeiten können und wollen – nicht umsonst nennt sich Amazee selbst Social-Collaboration-Plattform. Über die Website sollen die Initiatoren schnell Verbündete und auch Sponsoren gewinnen können. Zur Kommunikation untereinander dienen die üblichen Social-Network-Funktionen. Derzeit liegt Amazee in einer englischen und einer deutschen Version vor. Mit letzterer wollen die Schweizer hierzulande reichlich Nutzer von ihrem Konzept überzeugen. Die Schweiz alleine ist den Machern nicht genug.


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Kommentare
Amazee, Amazoo, Amazon..
Ist es eigentlich das erklärte Ziel, Publicity über den Markenrechtsstreit, bzw. die Abmahnung zu bekommen, die sie innerhalb von 4 Wochen im Briefkasten haben werden?
Kommentar von Peter 30. Mai 2008 @ 14:53Es wird bestimt kein Markenrechtstreit geben. “Amazee” is rechtlich nicht dasselbe wie “Amazon”, auch wenn sie ähnlich klingeln.
Kommentar von @ Peter 30. Mai 2008 @ 20:43@@peter:
1. verzeichnis
2. kennzeichnungskraft
3. zeichenähnlichkeit
überprüft man den namen auf alle 3 kriterien, dann merkt man schnell, dass es sehrwohl ärger geben könnte.
Phonetisch fällt der Name nämlich schon rein. Das Verzeichnis müsste auch passen. Und 2 ist Auslegungssache.
Also heißes Eisen imho.
Kommentar von Maik 30. Mai 2008 @ 22:08Nun gibt es einen Markenrechtsstreit zwischen Amazon und Amazee:
http://startwerk.ch/2009/04/21/amazon-greift-amazee-an-gigantin-gegen-startup/
Kommentar von mds 21. April 2009 @ 10:10Steht auch hier
http://www.deutsche-startups.de/2009/04/21/amazee-im-clinch-mit-amazon/
Kommentar von Alexander Hüsing 21. April 2009 @ 10:31