Aktuelle Neuigkeiten aus der Internetwelt in Kurzform.
*Der Machtkampf zwischen dem Recruiting-Dienst BewerberVZ (www.bewerbervz.de) und der Studenten-Community studiVZ geht in eine neue Runde. Das Unternehmen will beim Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) eine Löschung der Marken schülerVZ und alumniVZ erwirken. Die Marke studiVZ ist beim DPMA bislang nicht eingetragen. Zur Erinnerung: BewerberVZ erhielt kürzlich eine einstweilige Verfügung von studiVZ. Die Kölner BVZ-Personal GmbH soll auf die Nutzung des Namens BewerberVZ verzichten.
* Die Bewertungsplattform KennstDuEinen.de (www.kennstdueinen.de) und die Stadtportal-Community eins.de (www.eins.de) kooperieren. Durch die Partnerschaft erhalten die eins.de-Mitglieder direkten Zugriff auf die noch junge Bewertungsplattform. “Sie werden so in die Lage versetzt, regionale Dienstleister direkt aus dem eins.de-Stadtportal heraus zu empfehlen. Die Empfehlungen werden auf beiden Portalen angezeigt”, teilen die Unternehmen mit. Die eins.de-Familie mit ihren vielen Startablegern (rund 320.000 registrierte Nutzer) kommt nach eigenen Angaben monatlich auf 6,5 Millionen Visits und 30 Millionen Page Impressions.
* Mit dshini.net (www.dshini.net) will Ralf Wipper Ideen, Projekte und Wünsche von Menschen finanziell unterstützen. “Der Traum ist es, dass sich auf dshini.net Projektgruppen treffen oder einfach Ideen und Wünsche durch die User gepostet werden. Alle User entscheiden dann gemeinsam, welche Ideen und welche Wünsche unterstützt werden sollen. Wir hauen dann einen Teil unserer Werbeeinnahmen an die entsprechenden Nutzer raus”, sagt Wipper. Finanzieren soll sich die sogenannte Shared Profit Community über Werbeeinnahmen und Merchandising-Produkte.
* Auf den Namen Moyono (www.moyono.de) haben René Linden und Paul Janowitz ihre Party-Community für Berlin getauft. “Hier werden die populärsten Events, Clubs und Bars vorgestellt. User können sich ein eigenes Partyprofil erstellen, Partybilder und Videos hochladen, einen Partyblog schreiben, schauen welche Freunde welches Event besuchen, für ihre Lieblingslocation voten und über allgemeine Themen des Nightlifes im Forum diskutieren”, sagen die beiden Studenten. Die Innovation bei Moyono liege an der gelungenen Kombination aus Partyseite und Social Network.
* Das Online-Magazin naanoo.com (naanoo.com) aus dem Hause Softclick erstrahlt in neuem Glanz. “Die optischen Veränderungen sind eher ein sanfter Refresh als ein echter Relaunch. Wir wollen unserer Marke treu bleiben und die Wiederkennbarkeit für unsere Leser wahren”, sagt sich Geschäftsführer Sebastian Fiebiger. Mit der optischen folgt auch eine thematische Neuausrichtung: Statt Neuigkeiten über die Promis aus aller Welt setzen die Berliner künftig auf Ratgeber- und Hintergrundinformationen. “Auch ursprünglich eher konservative Magazine haben inzwischen den ‘Boulevard’ für sich entdeckt. Flankiert durch eine wachsende Anzahl von Blogger und Hobby-Magazinen, ergibt eine angespannte Wettberwerbsituation”, erklärt Fiebiger die Veränderung.
* Logo-Crowdsourcing funktioniert nicht – zu diesem Fazit kommt Jürgen Siebert vom Fontblog: “Im letzten Sommer haben wir hier im Fontblog mit Interesse verfolgt, wie gut vernetzte Internet-Marken durch Logo-Wettbewerbe zu einem neue Firmenzeichen kommen wollten. In meinen Augen sind alle drei Experimente gescheitert”. Im einzelnen geht Siebert auf die Wettbewerbe des Shopbetreiber-Blogs, Spreeblick und Spreadshirt ein.
* Am 19. März findet in Brüssel die europäische Web-Konferenz Plugg statt. Neben vielen Vorträgen (unter anderem von Julie Meyer, Ariadne Capital, Lisa Sounio, Dopplr, und Bart Becks, ProSiebenSat.1) gibt es auch eine Start-Ups-Rally. Insgesamt 20 junge Unternehmen dürfen sich dem Publikum vorstellen. Plugg wird von Robin Wauters (Web.2point0.be, TheNextWeb.org and MarketingBlog.eu) veranstaltet. Die Anmeldefrist für die Start-Ups-Rally ist bereits abgelaufen, für die Web-Konferenz gibt es aber noch Tickets.


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Kommentare
Jetzt sollten/müssen die Betreiber von B-vz das ganze nur noch richtig medial ausschlachen ;-)
lg Bernd
Kommentar von Bernd 04. März 2008 @ 18:29eins.de kannte ich bisher noch nicht, sieht etwas zweifelhaft aus, stimmen die Zahlen ? 6,5 Mio Visits und nur 30 Mio PIs ? für Foren eigentlich kein logisches Verhältnis, auch das gesamte auftreten der Seite wirkt etwas sehr prollig für die Grösse.
PIs kann ja vielleicht stimmen, mit dem webalyzer gezählt, visits halte ich für unrealistisch.
Sowas gibt es da z.B. als Werbung zu sehen – au weia.
Kommentar von wigger 04. März 2008 @ 19:47“Sie sind unser 999.999 eins.de Besucher – Sie haben gewonnen!
jetzt online um: 20:00:02 Uhr
5-Sterne Nil-Kreuzfahrt inklusive Vollpension! >>>hier klicken<<<
Schauen Sie gleich nach, ob es auch einer der Hauptpreise ist: AUDI A5, 25.000 Euro oder ein Multimedia Paket!”
Danach stimmen die Zahlen erst recht nicht. :-).
Kann ich nur sagen, wo bleiben die Layer.
Bewerbervz. sollte ein Spendenkonto einrichten um sich den Rechtsstreit zu finanzieren. Ich würde 100eur spenden, und neben mir gibt es mit Sicherheit noch einige andere;-)
Kommentar von David Dreyer 05. März 2008 @ 03:08Ich würde auch spenden, ausserdem könnte ich einen TOPP Anwalt vermittelen. Rein rechtlich, sehe ich da einen Vergleich als die Lösung, und beide werden Ihren Namen weiter nutzen können! Summe mind. 250.000 Euro
Kommentar von Thomas Schulze 05. März 2008 @ 09:05Eine Spendenaktion? Hey! Das ist ein Unternehmen. Da werden ja wohl die paar Kröten für den Prozess da sein. Immerhin gibt es im Gegenzug jede Menge Aufmerksamkeit. Ich bin mir ziemlich sicher, daß sich das rechnet.
Kommentar von Sebastian Fiebiger 05. März 2008 @ 09:38Wie studiVZ ist bislang nicht beim DPMA registriert. Dann sucht hier (https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html) mal nach studiVZ, da kommt man ohne Probleme auf einen Treffer.
Kommentar von Tuzo 05. März 2008 @ 13:13Ich denke auch BewerberVZ hat so schon genug publicity…
Kommentar von biernot 05. März 2008 @ 13:35>Wie studiVZ ist bislang nicht beim DPMA registriert. Dann >sucht hier (https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html) mal >nach studiVZ, da kommt man ohne Probleme auf einen Treffer.
Ja, dann guck mal genau hin:
Tag der Eintragung: 04.03.2008
alles klar?
Kommentar von Sebastian Fiebiger 05. März 2008 @ 14:57Wenn StudiVZ mit der Abmahung gegenüber BewerberVZ durchkommt, seh ich schwarz für den Rechtsstaat Deutschland.
Laut meiner Wissenstands ist die Verwechslungsgefahr bei Marken gegeben, wenn der Name sich nur um 1 oder 2 Zeichen unterscheidet und zudem noch eine Ahnlichkeiten aufweisst, z.b. netz deutsch oder net englisch
Aber Studi und Bewerber zu verwechseln wegen der Endung VZ mag vielleicht für die Leser von Deutsche Startups ersichtlich sein, aber wenn ich das meinen Großeltern erzähle, würden die niemals drauf kommen, dass BewerberVZ sich einen Vorteil davon verschaffen könnte.
Man sollte doch mal die Kirche im Dorf lassen und sich an Stelle von StudiVZ mal auf ihre Arbeit konzentrieren und auf die Plattformen.
Es ist nämlich jedem Studenten egal, ob StudiVZ erwirkt, dass BewerberVZ sich umnennen soll oder nicht, weil die Studenten nutzen StudiVZ um mit ihren Mitstudenten zu kommunizieren und NICHT um ein Allerweltsunternehmen zu unterstützen.
Meine persönliche Meinung
Kommentar von Sebastian Blum 05. März 2008 @ 16:29Und Recht hast du! @Sebastian
Kommentar von biernot 05. März 2008 @ 19:21Die Jungs da setzen die Prioritäten etwas “seltsam”
@Sebastian
Da hättest Du recht, wenn es um Markenrecht ginge. Die Abmahnung von StudiVZ stützt sich aber – zumindest die, die veröffentlich wurde – vor allem auf das Wettbewerbsrecht. Und da sieht das schon anders aus. Wenn der User das Gefühl haben könnte daß “BewerberVZ” ein weiteres Angebot der Studi- bzw. SchuelerVZ-Macher ist, kann das bei der großen Zielgruppenbekanntheit der Angebote schon rechtswidrig sein.
Ich würde dem Ganzen vor Gericht so 50:50 geben. Die E.V. ist ja offensichtlich schon zugunsten von StudiVZ ergangen. (jedenfalls wird das berichtet) Wenn – um mal ein anderes Beispiel zu geben – Du morgen Nuttenscout24.de startest, würde ich sogar 80:20 sagen … also 1 oder 2 Buchstaben sind da kein Maßstab.
Viele Grüße vom Wannsee,
Sebastian
Kommentar von Sebastian Fiebiger 05. März 2008 @ 20:42Natürlich ist StudiVZ als Marke beim DPMA eingetragen! Da aus der Datenbank nicht direkt verlinkt werden kann hier der Beleg:
http://img405.imageshack.us/img405/6514/dpmale0.png
Als Tag der Anmeldung ist der 16.05.2006 angegeben. Die Eintragung selbst erfolgt oft viel später. In diesem Fall halt der 04.03.2008.
Kommentar von kielwasser 08. März 2008 @ 23:18ist schon eine Heisse Debatte mit Studi…aus solchen Gründen habe ich mir mal das Dshini.net angeschaut,und mich dort angemeldet…Ein Super Konzept,da es die erste Plattform ist,die uns,den Usern,etwas bringt…ich werde mir die Entwicklung auf jedenfall mal anschauen..wer weiß-vielleicht ist das ja die Zukunft!
Kommentar von Anton 15. April 2008 @ 12:05“Anton”, gehts noch plumper?
Kommentar von genervt 15. April 2008 @ 16:02