Die Studenten-Community studiVZ (www.studivz.de) ist wieder in den Schlagzeilen. “StudiVZ verkauft Nutzerdaten” schreibt “Welt Online“, bei “Spiegel Online” heißt es “Riskante Strategie: StudiVZ setzt auf Schnüffel-Werbung” und bei “RP Online” lautet die Schlagzeile “User sollen gläsern werden: StudiVZ will Nutzerdaten verkaufen”. Hintergrund für das neue öffentliche Interesse an der Community, die seit knapp einem Jahr zur Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck gehört (auch an deutsche-startups.de beteiligt), sind die angekündigten neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutzregeln des Unternehmens.
Diese reichen nach Aussagen der beiden studiVZ-Gründer Dennis Bemmann und Michael Brehm nicht mehr aus für eine Online-Plattform dieser Größenordnung. Rund vier Millionen Mitglieder hat das Studenten-Netzwerk nach eigenen Angaben derzeit. “Die neuen AGB und Datenschutzregelungen sollen uns beispielsweise dabei helfen, eure persönlichen Daten gegenüber unkontrolliertem Missbrauch von Außen noch stärker zu schützen. Und auch gegen rechtswidrige Inhalte wollen wir mit einer größeren Handhabe noch gezielter vorgehen” schreiben die Gründer auf der Website. Die beiden Berliner nennen aber noch einen weiteren wichtigen Punkt: “Außerdem ermöglichen die neuen AGB die Anwendung aktueller Werbeformen, die auf anderen Websites und Plattformen längst zum Standard gehören. Nur so können wir euch studiVZ auch zukünftig kostenfrei anbieten”. Bei “Welt Online” heißt es deswegen nun, dass studiVZ die persönlichen Daten der vier Millionen Nutzer an interessierte Unternehmen verkaufe: “Handynummern, Mail-Adressen, Hobbys, Musikgeschmack – alles im Angebot”.
Targeting wird eingeführt
Bei studiVZ herrscht seit der Veröffentlichung dieser Zeilen Alarmstimmung. Marcus Riecke, CEO von studiVZ, wehrt sich inzwischen in einer öffentlichen Stellungnahme gegen den Vorwurf des Datenverkaufs: “studiVZ verkauft keine Nutzerdaten seiner Mitglieder an Dritte. Dies werde sich auch durch die Einführung der neuen AGB und Datenschutzregelungen nicht ändern. Anders lautende Behauptungen, die seit heute in einigen Medien kursieren, sind falsch”. Richtig sei vielmehr, dass studiVZ mit den neuen AGB und Datenschutzregelungen Targeting auf studiVZ einführe. “Dies wird es uns erlauben, unseren Mitgliedern zielgerichtetere Werbung zu zeigen als bisher”, sagt Riecke. Werbungtreibende können ihre Kampagnen bei studiVZ somit künftig anhand von Kriterien wie Alter, Geschlecht, Wohnort oder Studienfachrichtung steuern. Bereits Ende September hatte Riecke die Einführung von Targeting-Möglichkeiten angekündigt. Bis zum 9. Januar des kommenden Jahres haben die studiVZ-Mitglieder nun Zeit, den neuen Geschäftsbedingungen und Datenschutzregelungen zuzustimmen. Wobei Riecke abermals betont, dass diese “zu 100 Prozent den gesetzlichen Bestimmungen” entsprechen.
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Kommentare
… und wer nicht zustimmt wird ausgesperrt! Schade…
Kommentar von Tim 14. Dezember 2007 @ 13:33Der Journalist bei der Welt ist ein großer Dummkopf sich so für Konzernpolitika von Springer vs. Holtzbrinck instrumentalisieren zu lassen. Da sollte doch irgendwo auch mal die Journalistenehre einsetzen?!
Vielen Dank an Alex für die objektive Gegenüberstellung des Presseechos und der StudiVZ-Reaktion.
Kommentar von Markus 14. Dezember 2007 @ 13:56Kann es sein, dass die Welt Ihren Artikel überarbeitet hat – ohne das zu kennzeichnen? Wenn mich nicht alles täuscht, war der Artikel vor ein paar Stunden doch noch anders…
Kommentar von Christoph Berger 14. Dezember 2007 @ 14:17Oder irre ich mich?
Wenn wirklich in den AGBs wie bei Welt zitiert wurde: “Ich willige ein, dass StudiVZ Bestandsdaten und/oder Nutzungsdaten von mir an Dritte weitergibt, wenn und soweit die Übermittlung der Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder infolge von Gerichtsentscheidungen zulässig ist.” steht, dann ist das klar was das heißt. Gibt es irgendwo ein positives Echo zu der Anpassung der AGBs? Ich meine außerhalb des Holtzbrinck-Netzes? Bisher habe ich noch nichts gefunden. Der Spiegel-Artikel klingt auch eher vernichtend…
Kommentar von Tim 14. Dezember 2007 @ 14:25Auch herrlich:
“Ein weiterer kritischer Punkt in den Datenschutzbestimmungen ist die sogenannte “Exmatrikulation”, also die Kündigung der Mitgliedschaft. Anders als bisher ist das Profil des ausgetretenden Nutzers zwar für andere Mitglieder nicht mehr einsehbar – StudiVZ behält sich aber vor, dass seine Daten nicht gelöscht werden, sondern möglicherweise Jahrzehnte weiterverwendet und verkauft werden.”
AUA!!!
Aber wer wird schon 40.000 Zeichen AGB-Änderung lesen, könnte also klappen ;-)
Kommentar von Tim 14. Dezember 2007 @ 14:26@ Christoph Berger
Der Welt-Artikel wurde inzwischen überarbeitet – und in Bezug auf den Verkauf von Daten teilweise abgeschwächt.
Kommentar von Alexander Hüsing 14. Dezember 2007 @ 14:32Interessant finde ich auch den Satz in den FAQ zu den neuen AGB: “Das betroffene Mitglied hat erst dann wieder Zugriff auf seine persönlichen Daten, wenn es den neuen AGB und Datenschutzregelungen zugestimmt hat.”
Kommentar von Michael 14. Dezember 2007 @ 14:43Ich habe erst Zugriff auf MEINE Daten wenn ich den neuen AGB zugestimmt habe?
Finde ich auch extrem heftig. Besser wäre gewesen, daß das Profil temporär deaktiviert wird oder ähnliches. Das ist zwar nutzerfreundlicher, aber der gewählte Weg erhöht natürlich den Druck und irgendwie muß die Kohle ja wieder rein kommen… ;-)
Kommentar von Tim 14. Dezember 2007 @ 15:35Also fassen wir kurz zusammen:
Selbst eine der größten Communities Deutschlands mit entsprechender Reichweite, einer kräftigen Finanzspritze und null Ausgaben in Punkt Print-Werbung, schafft es nicht, mit “normaler” Online-Werbung wirtschaftlich zu arbeiten.
Kommentar von Marcus 14. Dezember 2007 @ 18:29Es könnte eine große Chance für http://www.campux.de oder http://www.facebook.de werden :-)
Kommentar von Jessica aus Düsseldorf 14. Dezember 2007 @ 18:29Laut BDSG ist es doch ein Recht von jedem, die Löschung seiner Daten zu fordern. Oder sehe ich das falsch? Das kann man denke ich auf verschiedenste Arten auslegen.
Siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__20.html
Kommentar von Manuel Wortmann 14. Dezember 2007 @ 19:09Und dazu noch ein Artikel bei SPIEGEL ONLINE:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,523413,00.html
So wie StudiVZ sieht das keiner der befragten Anwälte… Nachtigall ick hör Dir trapsen… :-D
Kommentar von Tim 14. Dezember 2007 @ 19:28